Pflegeheim, Seniorenheim, Rentner, Rollator, Altenpflege, Pflegeberufe, © Sina Schuldt - dpa (Symbolbild)

Große Mehrheit der Pflegekräfte in Baden inzwischen gegen Corona geimpft

Die rund 32.000 Mitarbeiter in Kliniken und Pflegeeinrichtungen ohne Impfschutz erhalten nun Post vom Gesundheitsamt

Die überwiegende Mehrheit aller Mitarbeiter in den Pflege- und Gesundheitsberufen in Baden-Württemberg kann inzwischen mindestens eine Grundimmunisierung gegen das Coronavirus vorweisen. Das hat am Donnerstag (07.04.2022) das Gesundheitsministerium in Stuttgart bestätigt und spricht umgekehrt noch von rund 32.000 Beschäftigten in der Branche ohne entsprechenden Impfschutz.

Die Behörde verweist darauf, dass seit dem 16. März im Südwesten eine so genannte einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt. Seit diesem Stichtag waren alle Kliniken, Heime, Praxen, Einrichtungen und ambulanten Dienste gesetzlich dazu verpflichtet, alle Mitarbeiter ohne Corona-Schutzimpfung beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Das gleiche galt für alle Fälle, in denen es Zweifel über den tatsächlichen Impfstatus gab.

In den letzten zwei Wochen haben die über 5.600 betroffenen Einrichtungen und Unternehmen im Land seitdem genau 31.938 solcher Meldungen abgegeben - mehr als die Hälfte davon über ein extra vom Land eingerichtetes, einheitliches und digitales Meldeportal, mit dem die Daten auf sichere Weise bei den Behörden landen sollten.

Pfleger ohne Impfnachweise sollen nicht sofort rausgeworfen werden

Zu der scheinbar immer noch hohen Zahl an ungeimpften Pflegekräften sagte nun der Amtschef für die Pandemiebewältigung im Sozialministerium Prof. Uwe Lahl:

Abstrakt betrachtet sind rund 32.000 Menschen eine sehr große Zahl. Setzt man sie aber in Relation zu den rund 1,8 Millionen Menschen, die im Bereich Gesundheit insgesamt tätig sind, wird deutlich, dass sich der ganz überwiegende Teil der Beschäftigten seiner besonderen Verantwortung bewusst ist.

Den nun gemeldeten Angestellten droht nicht sofort ein Jobverlust: Sie werden nun in nächster Zeit Post vom jeweiligen Gesundheitsamt erhalten und zunächst dazu aufgefordert, gültige Nachweise vorzulegen oder zu erklären, warum sie der Impfnachweispflicht bisher nicht nachgekommen sind.

Anstelle eines sofortigen Tätigkeitsverbots kündigt das Ministerium an, dass die Behörden lieber erst noch einmal versuchen wollen, unentschlossene Mitarbeiter in diesen besonders schutzbedürftigen Berufsumgebungen von der Sinnhaftigkeit einer Impfung zu überzeugen.

Im Vordergrund soll bei diesen Gesprächen stehen, dass es nicht nur um den eigenen Gesundheitsschutz gehe, sondern auch um das Verhindern von schweren Coronaverläufen bei den täglich betreuten, vulnerablen Patienten und Pflegebedürftigen.

(fw)