Griff in den Klingelbeutel: Geistlicher vor Amtsgericht Waldshut-Tingen verurteilt

Priester hatte gegen vorheriges Urteil Revision eingelegt

Ein Kurioser Fall der Untreue wurde am Montag (04.03.2024) vor dem Amtsgericht Waldshut-Tiengen verhandelt. Ein Pfarrer aus Bonndorf hatte zwischen 2015 und 2018 Einnahmen der Kollekte bei Messen für sich selbst verwendet. Dafür wurde der Geistliche nun zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt. Im verhandelten Zeitraum soll der Priester die Spenden der Gemeindemitglieder aus dem Klingelbeutel nicht auf das Konto des Pfarramtes eingezahlt haben. Zudem ging es vor Gericht um eine Bestellung von Wein für den Privatverbrauch des Priesters.

Vor dem Amtsgericht wurde damit ein Rechtsstreit abgeschlossen, der bereits seit Jahren andauert. Weder Verteidigung noch Staatsanwaltschaft beabsichtigen, Rechtsmittel einzulegen, erklärte eine Gerichtssprecherin. Der Priester hatte vom Gericht bereits 2021 eine Geldstrafe erhalten, dagegen aber Revision eingelegt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hob das Urteil auf und verwies den Fall zurück an das zuständige Amtsgericht.

Laut der neuen Gerichtsentscheidung sind nun unter'm Strich 1.400 Euro Strafe fällig, falls der Mann gegen Bewährungsauflagen verstoßen sollte. Die sogenannte Verwarnung mit Strafvorbehalt gilt generell als vergleichsweise milde Strafe.

(tr/br)