Gesundheitsamt warnt vor drohendem Ausbruch der Masern in der Ortenau

Die Experten befürchten, dass der Erreger bereits über den Rhein gekommen sein könnte

Die Gesundheitsbehörden des Ortenaukreises warnen seit Freitag (24.01.2020) vor einem möglichen Ausbruch der Masern in der Grenzregion zum Elsass. Auf französischer Seite hat es seit November 2019 im Großraum Straßburg mehr als 30 bestätigte Masern-Fälle gegeben. Zwei der Betroffenen sollen nach neuesten Erkenntnissen auch Kliniken im südbadischen Kehl, Offenburg und Achern besucht haben, während sie ansteckend waren.

Klinikbesucher sollten bei sich auf mögliche Krankheitssymptome achten

Das zuständige Gesundheitsamt will jetzt verhindern, dass sich das Virus weiter ausbreitet. Die Behörde spricht deshalb gezielt Menschen an, die zwischen dem 16. und dem 21. Januar 2020 in einer Ortenauer Notaufnahme waren. Wer vor 1970 geboren wurde, zweifach gegen den Masernerreger geimpft wurde oder die Erkrankung schon einmal nachweislich durchgemacht hat, für den besteht keine große Ansteckungsgefahr

Alle anderen Notaufnahmenbesucher ohne ausreichenden Impfschutz sollten aber in nächster Zeit auf mögliche Symptome wie Fieber, Husten, Schnupfen und Bindehautentzündung achten. Diese können schon eininge Tage vor dem Masern-Hautausschlag mit den typischen roten Punkten auftreten.

Bei einem entsprechenden Verdacht, so der Rat der Gesundheitsexperten, sollte vorsorglich ein Arzttermin vereinbart werden - am besten vorab schon telefonisch, sodass die Mediziner entsprechende Vorbereitungen treffen können.

Alle, die in Kitas, Schulen, in der Medizinbranche oder in Pflegeeinrichtungen arbeiten, sollten vorsichtshalber außerdem ihren Impfpass überprüfen, weil es an diesen Arbeitsplätzen besonders leicht zur Ansteckung vieler weiterer Menschen kommen kann. Zur Gefährlichkeit der meldepflichtigen Masern sagt die Ärztin Beate Rauscher vom Gesundheitsamt Ortenaukreis:

Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit. Die Erkrankung ist häufig begleitet von Komplikationen. Am häufigsten treten gemeinsam mit Masern Mittelohrentzündungen, Bronchitis, Lungenentzündungen und Durchfall sowie in etwa 0,1 Prozent der Fälle, die besonders gefürchtete Komplikation, die akute postinfektiöse Gehirnentzündung auf. Insgesamt sterben in Industrieländern etwa ein bis drei von 1.000 an Masern erkrankte Menschen.

Einen ausreichenden Schutz vor der Verbreitung des Masern-Virus liefert aus Überzeugung der Welt-Gesundheitsbehörde WHO nur eine Impfung. Dabei geht es auch um den so genannten "Herdenschutz": Es geht nicht nur darum, sein eigenes Immunsystem auf den Erreger einzustellen, sondern auch nicht zum Masern-Überträger für alle diejenigen zu werden, für die eine Impfung aus Alters- oder Gesundheitsgründen unmöglich ist - sprich: Viele Babys, Kranke und ältere Menschen.

Neues Gesetz zur Impfpflicht gilt ab März

Um das zu erreichen müssten 95 Prozent aller Deutschen geimpft sein - aktuell liegt die bundesweite Impfquote bei Kindern im Alter von 24 Monaten allerdings bloß bei 73,9 Prozent. Um einen besseren Schutz herzustellen, soll ab 1. März 2020 ein beschlossenen Gesetz der Großen Koalition in Kraft treten: Dieses sieht eine Masern-Impfpflicht für alle Kinder vor, die bei einer Kindertagesstätte, einem Kindergarten, einer Schule oder einer Tagespflege aufgenommen werden sollen. Diese Pflicht gilt auch für die Mitarbeiter in solchen Einrichtungen.

(fw)