Tankstelle, Diesel, Zapfsäule, © Marijan Murat - dpa (Symbolbild)

Gerichtsurteil macht den Weg für Fahrverbote für ältere Dieselautos frei

Mit ihrer Entscheidung haben die Richter die Revisionen aus Baden-Württemberg und NRW zurückgewiesen

Um den Schadstoffausstoß auf den deutschen Straßen zu senken, darf der Staat grundsätzlich auch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge aussprechen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am Dienstagmittag entschieden und damit eine große Debatte neu angefeuert. Allerdings können die Verbote nach Auffassung der Entscheidungsträger nicht das einzige Mittel sein.

Vorher müssten die besonders betroffenen Städte noch einmal ihre bestehenden Luftreinhaltepläne genau überprüfen. Unter anderem in Stuttgart ist jetzt mit einer phasenweisen Einführung von Fahrverboten zu rechnen. Frühestens ab dem Jahresende 2018 müssen dort dann Autos bis zur Abgasnorm Euro 4 draußenbleiben. Das Gericht hält es für verhältnismäßig, wenn dann nach dem 1. September 2019 auch die Euro-Norm 5 folgen soll. Allerdings sind dort bereits Ausnahmen vorgesehen, etwa für die Fahrzeuge von Handwerkern.

Im Raum stehen die blaue Plakette, technische Nachrüstungen und andere Lösungen

Trotz dieser konkreten Ausführungen bedeutet das Urteil allerdings nicht, dass automatisch Fahrverbote kommen und falls ja, dann auch nicht sofort. Bis sie tatsächlich Teil der jeweiligen Luftreinhaltepläne werden, dürfte es Wochen, eher sogar Monate dauern. In welchen Städten dann die Verboten für wen gelten und wie die Kommunen das auch durchsetzen und kontrollieren, kann bisher noch niemand sagen. Es handelt sich daher bei allem, was jetzt folgt, voraussichtlich um eine Entscheidung von Einzelfällen.

Die Städte hatten sich im Vorfeld für die Einführung einer "blauen Umweltplakette" für vergleichsweise saubere Autos ausgesprochen. Die Deutsche Umwelthilfe, deren Klage den Gerichtsprozess ausgelöst hatte, setzt sich ebenso für dafür ein und fordert darüber hinaus, dass die Autoindustrie die neun Millionen Euro-5 und Euro-6-Diesel nachrüsten muss. Beides lehnt die Bundesregierung bisher mehrheitlich ab.

Große Bedenken auf Seiten der Wirtschaft

Handwerk und Handel befürchten auch in Südbaden große Negativfolgen für die Wirtschaft. Sie fordern die Kommunen dazu auf, alles mögliche zu, um solche Verbote zu vermeiden und auf andere Arten die Schadstoffe in der Luft zu senken. Auch sie sehen die Autobauer in der Pflicht, den Kunden technische Nachrüstungen und nicht nur Software-Updates zu liefern. Außerdem soll die Politik alternative Antriebsformen wie Elektroautos stärker fördern, um sie bezahlbarer und leistungsfähiger zu machen, so eine weitere Forderung.

Wissenschaftliche Studien, die dem Urteil zugrunde lagen, gehen davon aus, dass jedes Jahr bis zu 6000 Menschen in Deutschland an den Folgen von Stickstoffdioxiden in der Luft sterben. Dabei sorgen Dieselautos für rund 60 Prozent des NO2-Aufkommens.

(fw)