Gerichtsprozess um zugeschüttetes Bachbett im Glottertal geht weiter

Das Kanderbächle gilt als geschützt, weil darin unter anderem auch Steinkrebse leben

Vor dem Freiburger Amtsgericht geht am Montagmorgen (14.03.2022) der Prozess um ein zugeschüttetes Bachbett im Glottertal und eine Gefährdung von Krebsen weiter. Die Polizei möchte dem Gericht dann aktuelle Fotos von der beanstandeten Stelle des Kanderbächles präsentieren, außerdem meldet sich dann voraussichtlich ein Zeuge der Fischereiaufsicht zu Wort.

Im Mittelpunkt soll dabei diesmal die Frage stehen, ob sich der veränderte Bachlauf grundsätzlich auch wieder rückgängig machen lässt. Der angeklagte Landwirt hatte zum Prozessauftakt vor anderthalb Wochen zu den Vorwürfen geschwiegen.

Angeklagter hat bisher zu den Vorwürfen vor Gericht keine Aussagen gemacht

Die Staatsanwaltschaft legt dem 62-Jährigen zu Last, dass er im Jahr 2020 das Gewässer auf seinem Grundstück ohne Genehmigung umgeleitet haben soll, indem er das Wasser auf einer Fläche von rund 20 Metern Länge zugeschüttet habe.

Durch den Umbau sollen sich die Eigenschaften des Gewässers verschlechtert haben, so der Vorwurf. Das Kanderbächle steht allerdings unter Schutz, weil dort Steinkrebse leben. Trotz entsprechender Aufforderung durch die Behörden soll der Mann den Bach nicht wieder in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzt haben.

Die Anklage wirft ihm deshalb Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz vor, vorsätzliche Gewässerverunreinigung, sowie vorsätzliche Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete.

dpa / (fw)