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Gericht verbietet antisemitische Parole auf Demo in Freiburg

Stadt Freiburg hatte Beschwerde gegen Versammlung angemeldet

Die Äußerung der als juden- und israelfeindlich geltenden Parole "From the river to the sea" ist bei einer am Mittwoch (03.04.2024) in Freiburg abgehaltenen Demonstration juristisch untersagt worden. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in einem Beschwerdeverfahren, das die Stadt Freiburg angestrengt hatte. In erster Instanz hatte das Freiburger Verwaltungsgericht zuvor noch zu Gunsten der Demo-Anmelder entschieden. 

Der Slogan wurde der Stadt zufolge vom Bundesinnenministerium bei der Verbotsverfügung vom November der islamistischen Hamas zugeordnet. Laut einem Sprecher der Polizei kamen in der Spitze 23 Teilnehmer zu der Protestaktion. Vorkommnisse habe es während der Versammlung keine gegeben. 

(rüm)