Brauereien, Bier, Bierkrug, Bierglas, © Pixabay (Symbolbild)

Gaststätten dürfen schrittweise wieder öffnen

Ab dem 18. Mai dürfen Außen- und Innenbereiche sowie Ferienwohnungen und Campingplätze wieder in Teilen öffnen

Darauf haben viele Gastwirte und Ferienwohnungsbesitzer gewartet. Ab Montag, 18. Mai dürfen in Baden-Württemberg die Gastronomie im Außen- und Innenbereich sowie die Ferienwohnungen und Campingplätze wieder schrittweise öffnen. Der nächste Schritt ist am 29. Mai, da dürfen auch die Hotels und Freizeitparks wieder öffnen.

Für Gaststätten gelten strenge Auflagen. So werden Öffnungszeiten eingeschränkt, genauso wie die Gästezahl. Außerdem müssen Abstandsregeln eingehalten werden, etwa durch einen separaten Ein- und Ausgang. Auch eine Reservierungspflicht wird gelten, außerdem müssen die Betriebe ein Hygiene-Konzept erarbeiten.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat sich mit dem Tourismusminister Guido Wolf (CDU) auf eine schnelle Öffnung geeinigt:

Der Landesregierung ist es weiterhin wichtig, in Stufen vorzugehen, um bei einer erneuten Zunahme der Infektionszahlen bestmöglich zuordnen zu können. Zunächst erhalten die Gastronomie im Außen- und Innenbereich sowie die Ferienwohnungen und Campingplätze in Baden-Württemberg ab dem 18. Mai 2020 die Möglichkeit, wieder schrittweise öffnen zu können“

Auch Campingplätze dürfen wieder für touristische Übernachtungen im Caravan, im Reisemobil oder in festen Mietunterkünften sowie für das Dauercamping geöffnet werden. Allerdings muss eine autarke Versorgung sichergestellt sein, da die Sanitärbereiche der entsprechenden Anlagen zunächst geschlossen bleiben. Das gilt auch für Wohnmobilstellplätze.

 „Für die Betriebe ist von hoher Bedeutung, dass sie sich auf einen konkreten Termin einstellen können. Denn vor Öffnungen braucht es Vorlauf für Einkauf und Planung. Diese Perspektive gibt es jetzt für den 18. Mai für die gesamte Gastronomie. Am 29. Mai ist dann in einem zweiten Schritt der Zeitpunkt für eine mögliche Öffnung von Hotels und weiteren Beherbergungsbetrieben sowie Freizeitparks für den Tourismus gekommen“, sagte Tourismusminister Guido Wolf. Die Hotels und andere Beherbergungsbetriebe bekommen ebenfalls strenge Auflagen. Geschlossen bleiben Angebote mit gemeinschaftlicher Nutzung innerhalb von Hotels und Campingplätzen. Also Wellness und Schwimmbad. Außerdem ist ebenfalls ein Hygieneschutzkonzept vorgeschrieben sowie eine Verpflegung nur mit Abstand und begrenztem Einlass.

Ein weiterer Schritt in Richtung Normalität.

(dk)