Kaffee, Cafe, Espresso, Automat, © Ulrich Perrey - dpa (Symbolbild)

Gastronomie im Kanton Basel-Stadt darf als Betriebskantine öffnen

Gäste müssen vom Arbeitgeber vorher angemeldet werden

Handwerker dürfen ab Mittwoch (03.03.2021) von 11-14 Uhr unter Auflagen in Gastronomiebetrieben im Kanton Basel-Stadt bewirtet werden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat eine entsprechende Ausnahmeregelung beschlossen.

Wer ein Restaurant führt, kann dieses ab Mittwoch (3. März 2021) als Betriebskantine für Unternehmen aus handwerklichen oder landwirtschaftlichen Branchen öffnen. Folgende Branchen dürfen zwischen 11 und 14 Uhr bewirtet werden: Handwerker, Bau- und Straßenarbeiter, Montageservice, Landwirtschaftssektor (Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft).

Die Gäste müssen im Vorfeld vom Arbeitgeber beim Restaurant angemeldet werden. Der Gastronom erfasst die Daten der Gäste und bewahrt diese für das Contact-Tracing des Kantons 14 Tagen lang auf. Außerdem gilt ein strenges Schutzkonzept um Ansteckungen zu verhindern.

Um über Mittag als Betriebskantine zu öffnen, müssen sich Gastronomiebetriebe lediglich vorgängig bei den Medizinischen Diensten des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt per E-Mail registrieren. Die mitmachenden Restaurants werden auf der Corona-Homepage des Kantons veröffentlicht.

(dk)