Impfzentrum, Coronaschutzimpfung, Spritze, Impfung, © Christoph Söder - dpa (Symbolbild)

Impfschwänzern könnten in Baden-Württemberg schon bald Strafen drohen

Ministerpräsident Kretschmann überlegt, die Verursacher geplatzter Impf-Terminen an den Kosten zu beteiligen

Wer seinen vereinbarten Termin für die Corona-Schutzimpfung einfach verfallen lässt, muss in Baden-Württemberg unter Umständen schon bald mit Konsequenzen rechnen. Die Landesregierung prüft gerade ein härteres Vorgehen gegen so genannte Impfschwänzer, kündigt Ministerpräsident Winfried Kretschmann (GRÜNE) am Dienstag (06.07.2021) an.

Demnach sollen solche Menschen schon bald eine Rechnung für die Kosten erhalten, die sie durch ihr Verhalten verursacht haben. Das gilt vor allem dann, wenn der Impfstoff wegen des geplatzten Termins weggeworfen werden muss. Hinzu könnten zusätzliche Strafen kommen, um die sich aus Sicht von Kretschmann aber der Bund kümmern müsste.

Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (GRÜNE) geht davon aus, dass rund zwei bis fünf Prozent aller Zweitimpfungen im Südwesten nicht wie vereinbart durchgeführt werden konnten, weil die Menschen einfach nicht aufgetaucht sind und auch nicht vorher abgesagt haben.

Kretschmann nennt das unsolidarisch und unverantwortlich gegenüber allen, die geimpft werden möchten und möglicherweise schon seit Längerem auf einen Termin warten mussten.

Landesregierung für Impfung von Kinder und Jugendlichen - notfalls auch ohne Stiko-Empfehlung

Obwohl die Ständige Impfkommission (Stiko) bisher in Deutschland keine generelle Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren ausgesprochen hat, machen sich Kretschmann und Lucha noch einmal dafür stark. Auch in dieser Altersgruppe seien die negativen Folgen einer möglichen Covid-19-Erkrankung weit schwerwiegender als denkbare Nebenfolgen der Impfung, so der Ministerpräsident.

Bisher empfiehlt die Stiko bei den 12- bis 17-Jährigen nur dann eine Impfung gegen das Coronavirus, wenn sie unter bestimmten Vorerkrankungen wie starkem Übergewicht, Diabetes oder chronischen Lungenerkrankungen leiden. Trotzdem sind in Deutschland grundsätzlich Impfungen für alle Kinder und Jugendlichen ab 12 Jahren möglich - auch entgegen dieser Empfehlung.

(fw)