Führerschein, Fahrerlaubnis, Kontrolle, Auto, Verkehr, Raser, © Ole Spata - dpa (Symbolbild)

Fristen für den Führerschein-Umtausch

Aufgrund der Pandemie ist die Frist ein halbes Jahr verlängert worden

In Deutschland müssen ab 2022 in fälschungssichere Exemplare Führerscheine umgetauscht werden. Der Stichtag ist eigentlich Mittwoch (19.01.2022), wegen der Corona-Pandemie ist dieser aber auf den 19.07.2022 verschoben worden.

Alle Führerscheine die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, müssen in den nächsten Jahren umgetauscht werden. Der ADAC schätzt, dass rund 43 in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden müssen. Bis 2033 sollen alle Führerscheine in Deutschland vollends umgetauscht sein.

EU-weit sollen die Führerscheine einheitlich und fälschungssicher sein, außerdem soll eine Datenbank angelegt werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Geburtsjahr und Ausstellungsjahr sind entscheidend

Der neue Führerschein ist 15 Jahre gültig und muss dann, ohne Prüfung, verlängert werden.

Wer wann umtauschen muss, ist in zwei Tabellen geregelt. Bei Führerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, entscheidet das Geburtsjahr des Fahrers.

Danach ist das Ausstellungsdatum des Führerscheindokumentes entscheidend.

Der Umtausch in der Führerscheinstelle kostet rund 25 Euro. Dazu kommen die Kosten für das biometrische Passfoto. Der alte Führerschein wird entwertet.

(dk)