Gruppenvergewaltigung, Freiburg, Landgericht, Freiburg, Prozess, © Philipp von Ditfurth - dpa

Freispruch nach Prozess um angebliche Gruppenvergewaltigung in Freiburg

Bei der Zeugenaussage der Nebenklägerin hatte es starke Widersprüche gegeben, sodass Zweifel aufkamen

Das Landgericht Freiburg hat am Freitagmittag (30.04.2021) drei Angeklagte von dem Vorwurf einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung vor dreieinhalb Jahren freigesprochen. Die Aussagen der Nebenklägerin hätten sich in dem Prozess mehrfach widersprochen. Dadurch konnte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin am Ende nicht sicher feststellen, was wirklich in der möglichen Tatnacht im September 2017 passiert war.

Haftstrafe wegen sexueller Übergriffe und Geldstrafe wegen Drogendelikten

Beim aktuellen Prozess ging es um ein Treffen der drei Männer mit einer damals 20-Jährigen in einer Wohnung. Die Gruppe soll zusammen Drogen genommen haben, im Anschluss sei es zu gewalttätigen Übergriffen mit einem Messer gekommen, hieß es in der Anklageschrift. Den Hauptvorwurf der anschließenden Gruppenvergewaltigung lässt sich für das Gericht aber nicht belegen.

Deshalb gilt nach dem Motto "Im Zweifel für den Angeklagten" hierbei die Unschuldsvermutung. Trotzdem kommt auf zwei der Beteiligten eine Strafe zu: Wegen versuchter sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung muss einer der Männer für anderthalb Jahren ins Gefängnis. Auf den anderen kommt wegen Drogenvergehen eine Geldstrafe zu.

Einer der Angeklagten sitzt bereits in Zusammenhang mit Hans-Bunte-Fall im Gefängnis

Besonders brisant war das Verfahren auch deshalb, weil zwei der angeklagten Männer schon einmal wegen eines ähnlichen Verbrechens in Zusammenhang standen. Einer von ihnen muss nach der Serienvergewaltigung einer 18-jährigen Disko-Besucherin auf dem so genannten Hans-Bunte-Areal als verurteilter Mittäter eine Haftstrafe absitzen. Ein anderer wurde damals nicht verurteilt.

Im vorliegenden Fall hatten Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung am Donnerstag ihre Plädoyers weigehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten. Das Urteil vom Freitag ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten können dagegen innerhalb einer Frist Rechtsmittel einlegen.

(fw)