Gericht, Justiz, © Patrick Seeger - dpa

Freiburger Landgericht bestätigt Urteil gegen Mörder von Endingen

Der Bundesgerichtshof hatte Anordnung moniert

Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt: So lautet das endgültige Urteil gegen Catalin C., den zu lebenslanger Haft verurteilten Mörder einer Joggerin aus Endingen. Im Dezember 2017 war das Urteil gegen den Fernfahrer gefallen - über eine anschließende Sicherungsverwahrung musste neu verhandelt werden, nachdem der Bundesgerichtshof dessen Begründung moniert hatte.

Nun hat das Freiburger Landgericht die Entscheidung bestätigt und die Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt angeordnet. Ein Gutachter hatte dem Verurteilten einen Hang zu sexualisierter Gewalt gegen Frauen bescheinigt. Nachdem Catalin C. seine Haftstrafe verbüßt hat, müssen Richter erneut prüfen, ob er noch eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt und die Sicherungsverwahrung gegebenenfalls neu anordnen.

(br)