CBD, Cannabidiol, Hanf, Drogen, © Pixabay (Symbolbild)

Freiburger Drogenfahnder stellen mehr als 1600 Portionen CBD-Blüten sicher

CBD-Produkte werden inzwischen sogar in Drogeriemärkten und anderen Geschäften angeboten - doch nicht alle Waren sind erlaubt

Nach umfassenden Ermittlungen haben Drogenfahnder des Rauschgiftderzernats der Freiburger Kripo am Donnerstag (22.04.2021) bei Durchsuchungen eine größere Menge verbotener Tabakwaren sichergestellt. In zwei Tankstellen und den Räumlichkeiten von Lieferanten sind die Ermittler auf mehr als 1.600 vorbereitete Portionseinheiten von je einem Gramm so genannter CBD-Blüten gestoßen.

CBD steht dabei für Cannabidiol. Das ist einer der Wirkstoffe der Cannabispflanze. Im Gegensatz zum bekannten anderen Wirkstoff THC hat CBD keine vergleichbare psychoaktive und berauschende Wirkung auf den Menschen. Eine angeblich entzündungshemmende, schmerzlindernde oder angstlösende Wirkung konnte beim Menschen noch nicht abschließend in klinischen Studien belegt werden.

Während den meisten Menschen bekannt sein dürfte, dass der Besitz von Marihuana und Haschisch in Deutschland verboten sind, gehen viele deshalb davon aus, dass der Besitz von CBD-Blüten hingegen legal sein dürfte. Das schreibt uns das Freiburger Polizeipräsidium und geht dabei von einem weit verbreiteten rechtlichen Irrglauben aus:

Anbieter wähnen sich mit ihren Geschäften oft im legalen Bereich

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom November 2020 gilt Cannabidiol zwar streng genommen nicht als Betäubungsmittel. Doch umgekehrt ist der Wirkstoff nach Ansicht der Behörden nicht automatisch auch in allen Fällen legal:

Eine Ausnahme von dem Verbot gelte in Wirklichkeit demnach nur für Cannabispflanzen, die "weniger als 0,2 Prozent THC-Gehalt nicht übersteigen und deren Verkehr ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken auschließen". Außerdem dürfen laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit CBD-haltige Produkte (wie etwa Öle) auch nicht als Lebensmittel angeboten werden.

Auch wenn in den meisten CBD-Cannabis-Blüten tatsächlich nur wenig THC enthalten sein dürfte, gehen die Ermittler nach dem Fund in Südbaden davon aus, dass beim Konsum von entsprechend vielen Joints trotzdem eine Rauschwirkung eintreten dürfte. Zudem sei der Verkauf in Tankstellen oder von privaten Anbietern aus ihrer Sicht nicht als so ein gewerblicher oder wissenschaftlicher Zweck wie oben genannt einzustufen, schreibt die Kripo weiter.

Die sichergestellten Blüten haben die Drogenfahnder vorerst beschlagnahmt. Auf die Anbieter kommen jetzt weitere Ermittlungen zu.

(fw)