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Freiburg: Urteil im Münsterwurst-Prozess

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Wegen Steuerhinterziehung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist ein Freiburger Metzger zu einer Geldstrafe von insgesamt 70.000 Euro verurteilt worden. Der 59-jährige hatte zwischen 2004 und 2009 Würste an Verkäufer auf dem Münsterplatz geliefert und ihnen dafür zu niedrige Rechnungen ausgestellt. So konnten sie bis zu 40 Prozent der Würste schwarz verkaufen und Steuern am Finanzamt vorbeischleusen.