Gemeinsam gegen Corona, Impfbereitschaft, Coronavirus, Impfungen, Pandemie, © Robert Michael - dpa (Symbolbild)

Freiburg und Lörrach müssen Lockerungen wegen Corona-Inzidenz zurücknehmen

Auch in Inzidenzstufe 2 bleiben viele Bereiche des öffentlichen Lebens weiter erhalten, es gibt aber Einschränkungen

Ob das nun der Beginn der befürchteten vierten Welle ist, lässt sich noch nicht belegen. Doch in ganz Deutschland steigt die Zahl der nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen wieder langsam an und auch in Südbaden müssen jetzt die ersten zwei Landkreise die vorangegangenen Öffnungsschritte wieder rückgängig machen.

Das Stadtgebiet von Freiburg lag zuletzt fünf Tage in Folge über der entscheidenden 7-Tage-Inzidenz von 10 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner - am Sonntag zuletzt bei 19,5. Im Landkreis Lörrach hat es eine ähnlich Entwicklung gegeben, hier lag der Wert zuletzt bei 17,9.

Weil sich die erlaubten Lockerungen in der Corona-Verordnung des Landes an den Inzindenzwerten orientieren, kommen auf die Bewohner der beiden Regionen jetzt ab Montag (19.07.2021) wieder Verschärfungen im Alltag zu. Dort gilt dann nämlich nicht mehr die bisherige Inzidenzstufe 1, sondern 2.

Konkret ändert sich durch die höhere Inzidenzstufe Folgendes:

  • Kontaktbeschränkungen: Menschen dürfen sich nur noch mit bis zu 15 Menschen aus bis zu vier Haushalten treffen, Kinder unter 14 aus diesen Haushalten zählen nicht dazu, fünf weitere Kinder unter 14 ebenfalls nicht
  • Bei privaten Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern dürfen drinnen wie draußen nur noch maximal 200 Menschen zusammenkommen. In geschlossenen Räumen gelten zusätzlich dabei wieder die 3G-Regeln, alle Gäste müssen also nachweisen, dass sie entweder vollständig gegen Corona geimpft, genesen oder negativ getestet sind.
  • Öffentliche Veranstaltungen wie Konzerte, Stadtfeste, Theateraufführungen oder Flohmärkte dürfen im Freien mit maximal 750 Besuchern stattfinden. Ab 200 Personen und mehr gilt dabei eine Maskenpflicht für alle ab 6 Jahren. In geschlossenen Räumen gilt bei der Besucherzahl eine Höchstgrenze von 250 Teilnehmern. Alternativ dürfen die Organisatoren auch sagen, sie lassen höchstens 20 Prozent der normalen Kapazität an Leuten rein. Wenn darüber hinaus die 3G-Regeln zum Einsatz kommen, dürfen weiterhin bis zu 60 Prozent der üblichen Besucherzahlen kommen. Die gleichen Bestimmungen gelten dann unter anderem auch für Sport-Wettkämpfe.
  • Für die Gastronomie ändert sich kaum etwas. Restaurants, Cafés, Kneipen und Imbisse brauchen keine besonderen Regelungen oder Beschränkungen bei den Besucherzahlen zu beachten. Allerdings gilt dort jetzt ab sofort wieder ein Rauchverbot in geschlossenen Räumen.
  • Diskotheken und Clubs müssen ihren Betrieb wieder einstellen, falls sie bereits unter scharfen Auflagen geöffnet hatten. Die meisten Disko-Betreiber hatten von der Möglichkeit, mit 3G-Regeln, Kontaktnachverfolgung und höchstens einer Person pro 10 Quadratmeter Fläche gar nicht erst wieder ihren Betrieb hochgefahren, weil dieser mit den Einschränkungen aus der Sicht der meisten kaum rentabel gewesen wäre.

Für Freizeit- oder Kultureinrichtungen wie Schwimmbäder, Museen oder Bibliotheken ändert sich nichts, ebensowenig beim Einzelhandel oder bei den so genannten körpernahen Dienstleistungen wie der Friseurbesuch oder das Nagelstudio. Und auch Hotels, Ferienwohnungen und Pensionen brauchen vorerst keine neuen Regeln beachten. Die komplette Übersicht über alle Maßnahmen des Corona-Stufenplans gibt es bei der Landesregierung in Form eines PDF-Dokuments zum Herunterladen (0,4 MB).

Die Inzidenzstufe 2 gilt für eine stabile 7-Tage-Inzidenz zwischen 10 und 35. Sollte der Wert noch weiter ansteigen und fünf Tage darüber liegen, greift die nächste Inzidenzstufe, die dann auch wieder deutlich schärfere Einschränkungen in weiten Teilen des öffentlichen Lebens mit sich bringen würde. Umgekehrt müsste für eine Rückkehr in Stufe 1 der Inzidenzwert wieder fünf Tage nacheinander unter 10 fallen. Ausschlaggebend sind dabei immer die gemeldeten Zahlen des Landesgesundheitsamtes.

Die aktuellen Corona-Entwicklungen in Ihrem Landkreis mit einer Übersicht über alle Regeln, die dort dann gelten, haben wir von baden.fm hier für Sie zusammengestellt.

(fw)