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Faszination Tiny House

Regelungen und Adressen – ein Überblick rund um die Mini-Häuschen

Der Trend um Tiny Houses nimmt stetig zu. Für viele stehen die kleinen Häuschen für Freiheit und Flexibilität. Doch, ist das Wohnen im Tiny House wirklich so einfach? Wir haben für euch zusammengetragen, was es vor einem Kauf oder dem Bauen zu beachten gibt.

Darf ich in einem Tiny House wohnen?

Um in einem Tiny House wohnen zu dürfen, muss es die Mindestanforderungen an Wohnungen der Landesbauordnungen erfüllen. Dazu zählt, dass Aufenthaltsraum, Kochnische, Duschbad und Toilette vorhanden sein müssen. Zudem muss eine Baugenehmigung vorliegen.

Unterschiedliche Regelungen für unterschiedliche Nutzungen

Je nachdem, wie man sein Tiny House nutzen möchte, gibt es unterschiedliche gesetzliche Regelungen. Am kompliziertesten ist es wohl, wenn man das Tiny House als ersten Wohnsitz nutzen möchte. Da gelten für das mobile Häuschen alle baurechtlichen Bestimmungen, die auch für ein „richtiges“ Wohnhaus gelten. Sprich: Von Baugenehmigung bis Grundstück muss man alles beachten, was man sonst auch bei einem „normalen“ Hausbau beachten müsste. Der Gesetzgeber macht hier keine Unterschiede zwischen der unterschiedlichen Größe der Häuser.

Ein kleiner Vorteil: Da Tiny Houses nicht viel Platz brauchen, können Baustücklücken genutzt werden. Suchende können beim zuständigen Bauamt in den jeweiligen Städten oder Gemeinden nach solchen Lücken fragen.

Einfachere Alternativen

Möchtet ihr euer Tiny House dagegen nur abstellen, reicht eine Abstellgenehmigung. Und nutzt ihr das Häuschen nur gelegentlich, dürft ihr es auch auf ein Campingplatz abstellen. Eine Baugenehmigung ist dann nicht notwendig.

Wir empfehlen in jedem Fall, euch in der jeweiligen Gemeinde, in der ihr euch mit eurem Tiny House niederlassen wollt, vorher zu informieren, da jede Region ihre eigenen Regelungen hat, die von einer anderen Region abweichen können.

Im Straßenverkehr
Um das Tiny House im Straßenverkehr bewegen zu dürfen, braucht man eine Zulassung, sowie in aller Regel eine TÜV Plakette. Ähnlich wie bei einem Wohnwagen, muss das Tiny House versichert und versteuert werden.

Tiny House Anbieter und Austausch aus der Region

In Baden gibt es verschiedene Anbieter, die Tiny Houses bauen. Unter anderem Sven Steinke von  Tiny House Freiburg
Weitere Adressen sind Rundwagen und Tiny Home Factory.

In der Facebook-Gruppe „Tiny House Freiburg“, können sich Interessenten und Besitzer austauschen.

(lp)