Fasnet, Kostüm, Karneval, © Federico Gambarini - dpa

Fasnet in Südbaden: Was ist erlaubt und was nicht?

Maskiert Autofahren, Wildpinkeln oder eine Pistole mitnehmen

Es goht degege! Die närrische Zeit in Südbaden nähert sich dem Höhepunkt. Von Schmutziger Dunnschdig bis Aschermittwoch regieren wieder die Narren. Aber was ist erlaubt und wo muss man aufpassen?

Waffen und Uniformen

Grundsätzlich gibt es keine Vorschrift oder gar ein Gesetz für verbotene Kostüme Der Kreativität sind quasi keine Grenzen gesetzt. So ist es beispielsweise nicht gestattet, Dienstkleidung von Polizisten im Original zu tragen. Dadurch soll verhindert werden, dass es zu Verwechslungen mit echten Polizeibeamten kommt. Auch eine Waffe sollte lieber nicht mitgeführt werden. Sogenannte „Anscheinswaffe“ dürfen per Waffengesetzt nicht mitgeführt werden. Damit sind Utensilien gemeint, die einer Waffe täuschend ähnlich sehen.

Zu spüren bekam das ein 22-Jähriger Mann in Karlsruhe: Er war mit zwei Gewehren bewaffnet in einer Schutzweste in eine Straßenbahn eingestiegen. Daraufhin alarmierten Zeugen die Polizei, die den verkleideten Mann an einer Haltestelle festnahm. Die Waffen entpuppten sich als Spielzeugpistolen. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. So eine Ordnungswidrigkeit kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen. Doch nicht jede Dienstkleidung ist “verboten“: Ein Arzt- oder Laborkittel kann ohne Bedenken als Teil einer Verkleidung getragen werden.

Straßenverkehr

Auch im Straßenverkehr sollte auf das passende Kostüm geachtet werden. Welches Kostüm hinter dem Steuer angezogen wird, ist generell egal. Allerdings sollte es weder Sicht, Gehör noch Bewegungsfreiheit einschränken. Dazu zählen Masken, Augenklappe oder ähnliches. Bei einem Unfall droht ein hohes Bußgeld und die Kfz-Versicherung kann wegen Fahrlässigkeit den Versicherungsschutz entziehen. Dieselben Regelungen gelten auch für Fahrrad- oder Rollerfahrer.

Grundsätzlich gilt: Wer alkoholisiert fährt, gefährdet nicht nur sich und andere Verkehrsteilnehmer, sondern auch seinen Führerschein. Auch über die närrischen Tage gilt die 0,5 Promillegrenze für Auto- und die 1,6 Promillegrenze für Fahrradfahrer. Ein absolutes Alkoholverbot besteht für Fahranfänger und junge Fahrer, die in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt sind.

Wildpinkeln

Wo (alkoholische) Getränke fließen, ist der Weg zu einer Toilette oft zu weit oder die Wartezeit zu lang. Urinieren in der Öffentlichkeit ist eine Ordnungswidrigkeit und wer erwischt wird, muss in der Regel tief in die Tasche greifen! Wie hoch das Bußgeld angesetzt ist, regelt jede Region selbstständig. 35 Euro kostet es mindestens, wenn man es nicht mehr auf ein Klo schafft. Und wer sich an einem denkmalgeschützten Gebäude, wie dem Freiburger Münster, erleichtert, zahlt bis zu 5000 Euro.

Hygiene

Ob beim Schunkeln auf der Fasnachtssitzung oder beim ausgelassenen Feiern: Wenn viele Menschen zusammenkommen, können Krankheitserreger wie Erkältungs- und Grippeviren leicht übertragen werden. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) empfiehlt daher neben dem Schutz durch eine saisonale Grippeimpfung beim Feiern die Einhaltung einfacher Hygieneregeln, um sich und andere vor einer Ansteckung zu schützen.

Sechs Hygienetipps der BZgA für die Karnevalszeit:

  • Beim Husten und Niesen ein Einwegtaschentuch verwenden und dies anschließend entsorgen. Dabei Abstand von anderen halten und sich abwenden.
  • Ist kein Taschentuch griffbereit, in die Armbeuge niesen oder husten.
  • Nur aus dem eigenen Glas trinken und eigenes Besteck benutzen.
  • Schminkutensilien wie Lippenstifte nicht gemeinsam verwenden.
  • Regelmäßig und gründlich die Hände mit Seife waschen, insbesondere nach dem Toilettengang, vor dem Essen, nach dem Naseputzen und beim Nachhause kommen.
  • Mit ungewaschenen Händen möglichst nicht das Gesicht, insbesondere Mund, Augen oder Nase berühren und keine Speisen anfassen.

Die Fasnacht ist ein sogenanntes Schwellenfest vor Beginn der vierzigtägigen bzw. sechswöchigen Fastenzeit. Die Fastenzeit beginnt mit dem Aschermittwoch, und gilt im Christentum als Besinnungszeit auf das Osterfest.

(dk)