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Fall Alessio: Strafbefehl gegen Jugendamt-Mitarbeiter

Nach dem gewaltsamen Tod des dreijährigen Alessio aus Lenzkirch ermittelt die Staatsanwaltschaft.

Die Ermittlungen laufen gegen einen Mitarbeiter des zuständigen Jugendamtes wegen fahrlässiger Tötung.

Der 45-jährige soll eine Mitschuld tragen, weil er das Kind trotz bekannter Fälle von Gewalt nicht aus der Familie genommen hat, glauben die Ermittler. Das Amtsgericht Titisee-Neustadt hat einen Strafbefehl erlassen. Auf den Behördenmitarbeiter kommt eine Geldstrafe in Höhe von drei Monatsgehältern zu.

Der Sozialarbeiter war seit November 2012 maßgeblich zuständig für die Betreuung des zuletzt in Lenzkirch/Hochschwarzwald wohnhaften und am 16.01.2015 durch Schläge seines Stiefvaters zu Tode gekommenen dreijährigen Kindes Alessio und dessen Mutter. Dabei hatte er insbesondere die Aufgabe einen entsprechenden Hilfeplans des Kreisjugendamtes umzusetzen.

Der Beschuldigte soll es versäumt haben, die spätestens im Dezember  2014 erforderliche Inobhutnahme des Kindes zu dessen Schutz zu veranlassen. Trotz bestehender Hinweise auf eine Gefährdungssituation des Kindes soll der Beschuldigte zwar Unterstützungs-maßnahmen ergriffen, deren Umsetzung jedoch nicht kontrolliert haben.

Er soll es insbesondere unterlassen haben, sich selbst ein Bild vor Ort zu machen und eine erneute Risikoanalyse durchzuführen,... (Staatsanwaltschaft Freiburg)

Der Rückblick im Fall Alessio
(Oktober 2015) Stiefvater des kleinen Alessio zu mehr als sechs Jahren Haft verurteilt
(Februar 2015) Alessios Oma über Jugendamt und Stiefvater des Jungen
(Januar 2015) Uniklinik sah Anzeichen für Misshandlung
(Januar 2015) Jugendamt hatte die Familie bereits betreut