Ihringen, Kaiserstuhl, Kirche, Dorf, © Pixabay (Symbolbild)

Evangelische Landeskirche: Unkomplizierter taufen, trauen und bestatten

Kausalien sollen entbürokratisiert, die Kirche service-orientierter werden

Mit Lockerungen beim Taufen, Trauen und Bestatten will die evangelische Landeskirche in Baden Menschen eine Mitgliedschaft schmackhaft machen. Die Vorgaben für die sogenannten Kasualien sollten entbürokratisiert werden, sagte ein Sprecher der Landeskirche der Deutschen Presse-Agentur. Die Kirche wolle "service-orientierter" werden.

Die Reform war Thema bei der fünftägigen Frühjahrstagung der Landessynode, gewissermaßen das Kirchenparlament. Die Ergebnisse sollen an diesem Donnerstag (10.30 Uhr) in Bad Herrenalb (Landkreis Calw) vorgestellt werden. Es gehe darum, den individuellen Bedürfnissen gerechter zu werden und den Menschen möglichst viel Arbeit abzunehmen, erklärte der Sprecher. Wollte man bisher etwa nicht an seinem Wohnort heiraten, musste man dennoch zunächst dort zum Pfarramt gehen und das anmelden. So etwas sollen die Pfarrbüros künftig unter sich klären. Auch wenn man etwa zu einer Trauerfeier eine bestimmte Pfarrperson wünscht, die nicht aus der betroffenen Gemeinde kommt und das übernehmen möchte, soll laut Evangelischem Oberkirchenrat keine Genehmigung mehr nötig sein.

Dieses Gremium hatte ein Thesenpapier verfasst, um Kasualien bekannter und attraktiver zu machen. Darin heißt es, die Landeskirche und ihre Gemeinden wollten den Menschen "ihre Türen weit öffnen".

Und das gilt nicht nur für kircheneigene Türen: Für Kasualien kommen dem Papier zufolge generell Orte infrage, an denen ein Gottesdienst möglich ist. «Damit sind auch Event-Locations eingeschlossen.» Der Ort müsse liturgisch geeignet und gestaltbar sein und der Eigentümer müsse zustimmen, dass dort ein christlicher Gottesdienst stattfindet. Auch wenn Nicht-Mitglieder der Landeskirche, die keinen Anspruch auf Kasualien haben, christliche Amtshandlungen begehrten, werde das wohlwollend geprüft.

9.513 Taufen, 2.132 kirchliche Hochzeiten im Jahr 2022

Ein Ziel der Lockerungen sind mehr Taufen, Trauungen und Bestattungen als der Trend erwarten lässt. Zudem sollen bei den Verantwortlichen die Lust auf die sogenannte Kasualarbeit und die Kompetenz dafür gestärkt werden. Darüber hinaus könnten die Gemeinden so besser Entwicklungen bei den Nachfragen zu den Themen mitbekommen.

Zur Einordnung: In der badischen Landeskirche wurden im vergangenen Jahr 9.513 Menschen getauft. Zudem verzeichnete sie 2.132 kirchliche Hochzeiten. Die Zahlen hätten somit in etwa wieder das Niveau vor der Pandemie erreicht. Als Reaktion auf die seit Jahren zurückgehenden Mitgliederzahlen und «die tiefgreifenden Veränderungen in der Gesellschaft», wie es heißt, hat die Landeskirche einen Zukunftsprozess namens "ekiba2032" initiiert.

In der evangelischen Landeskirche in Württemberg stehen einem Sprecher zufolge derzeit keine Änderungen an. Aus seelsorglichen Gründen würden etwa Bestattungen durchgeführt, obwohl die Voraussetzungen nicht erfüllt seien, also etwa auch an vom Wohnsitz abweichenden Orten. Soll diese durch einen anderen Pfarrer erfolgen, so ist zuvor die Zustimmung des zuständigen Pfarrers einzuholen.

Bei Taufen sollen - nicht müssen - Elternteile Kirchenmitglieder sein. Wird ein Pfarrer aus einem Seelsorgebezirk, in dem der Täufling nicht wohnt, darum gebeten, "so darf dieser die Taufe nur vollziehen, wenn er zuvor die Zustimmung des zuständigen Pfarrers eingeholt hat". Ähnliches gilt bei Trauungen. Zuständig für die kirchliche Trauung ist laut Trauordnung das Pfarramt, in dessen Seelsorgebezirk entweder die Braut oder der Bräutigam oder ihre Eltern den Wohnsitz haben.

Auch Trauungen mit einem nicht evangelischen Ehegatten künftig möglich

Ist einer der Ehegatten nicht getauft, braucht es eine Genehmigung des Dekanatamts. Zudem muss den Angaben nach geklärt sein, dass der nicht getaufte Part den Wunsch nach einer kirchlichen Handlung ausdrücklich billigt und versprochen hat, den evangelischen Ehegatten in der Ausübung seines Glaubens nicht zu behindern, dass es keine Absprache über eine nichtchristliche Kindererziehung gibt und eine evangelische Kindererziehung "in Aussicht genommen wird" sowie, dass beide "gewillt sind, eine monogame Ehe auf Lebenszeit zu führen". Trauungen von zwei Nicht-Mitgliedern gehen bislang nicht.

In der katholischen Kirche können die Diözesen keine eigenen Vorgaben treffen wie die evangelischen Landeskirchen. Dort regelt dies das Gesetzbuch des kanonischen Rechts der römisch-katholischen Kirche, wie ein Sprecher der Diözese Rottenburg-Stuttgart erläuterte.

Taufen sind demnach in jeder katholischen Pfarrkirche möglich, auch für Familien von außerhalb der Gemeinde oder der Diözese. Die Eltern müssen nicht unbedingt Kirchenmitglied sein. Es reicht, wenn ein Pate katholisch ist. Bei Trauungen wird das "Ehevorbereitungsprotokoll" am Wohnsitzpfarramt bearbeitet.

Darin gebe es einen extra Abschnitt, in dem eine sogenannte Traulizenz für eine Trauung außerhalb der Wohnsitzgemeinde ausgestellt werden könne. Zumindest eine Person der Brautleute muss Mitglied der katholischen Kirche sein. Auch für Beerdigungen gilt zuerst das Wohnsitzprinzip. Grundsätzlich seien diese aber ohne großen formalen Aufwand ebenfalls außerhalb möglich.

(dpa/br)