Baden-Württemberg, Fahne, Flagge, Südwesten, © Bernd Weißbrod - dpa (Symbolbild)

Ettenheim darf sich nun auch offiziell „Barockstadt“ nennen

Auch Bötzingen, Heitersheim und Weil am Rhein tragen künftig eine Zusatzbezeichnung

Ab dem 01.10.2022 trägt die Stadt Ettenheim offiziell die Zusatzbezeichnung "Barockstadt". Das meldet das baden-württembergische Innenministerium am Mittwoch (21.09.2022). Auf der Homepage der Stadt und auf dem Hinweisschild an der Autobahn ist der Zusatz bereits zu lesen. Insgesamt 19 Städte und Gemeinden haben einen Zusatz im Titel erhalten. Aus Südbaden sind dies neben Ettenheim im Ortenaukreis auch Bötzingen, Heitersheim udn Weil am Rhein.

"Mit Zusatzbezeichnungen stärken wir die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl vor Ort, kurz: Wir stärken unsere Kommunen", kommentiert Innenminister Thomas Strobl (CDU) die Genehmigungen. Erst im Dezember 2020 hatte Strobl mit seinem Vorschlag den Anstoß dazu gegeben, die Gemeindeordnung zu ändern und interessierten Städten sowie Gemeinden einen einfacheren Zugang zu den Zusatzbezeichnungen zu ermöglichen. Davor sei es lediglich möglich gewesen, die Bezeichnungen "Bad" und "Universitätsstadt" an den Stadtnamen anzuhängen.

Es freut mich sehr, dass diese Neuregelung bei den baden-württembergischen Gemeinden so großen Anklang findet und sich viele unserer Gemeinden dafür interessieren, örtliche Besonderheiten, geschichtliche Bezüge und Alleinstellungsmerkmale mit einer Zusatzbezeichnung besonders hervorheben zu können."

Sind es in Ettenheim die zahlreichen barocken Bauwerke und die Bedeutung der Epoche in der Stadtgeschichte, die die Bezeichnung begründen, sind es in den übrigen Städten und Kommunen nicht minder offensichtliche Attribute, mit denen dort teilweise schon lange geworben wird. So darf sich Bötzingen künftig den Zusatz "Weinbaugemeinde" in den Briefkopf schreiben. Heitersheim heißt nun auch offiziell "Malteserstadt" und Weil am Rhein "Drei-Länder-Stadt".

80 Gemeinden beziehungsweise Ortsteile führen in Baden-Württemberg eine so genannte "kommunalrechtliche Zusatzbezeichnung". "Es freut mich sehr, dass diese Neuregelung bei den baden-württembergischen Gemeinden so großen Anklang findet und sich viele unserer Gemeinden dafür interessieren, örtliche Besonderheiten, geschichtliche Bezüge und Alleinstellungsmerkmale mit einer Zusatzbezeichnung besonders hervorheben zu können", so Strobl.

(br)