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Erste Stichwahl bei einer OB-Wahl nach neuem Kommunalwahlrecht

Am kommenden Sonntag steht in Baden-Württemberg eine historische Entscheidung an.

Erstmals wird dort ein Oberbürgermeister oder eine Oberbürgermeisterin nach dem neuen Kommunalwahlrecht per Stichwahl bestimmt. In Rastatt haben rund 38.000 Bürgerinnen und Bürger die Wahl zwischen zwei Kandidaten: der SPD-Politikerin Monika Müller (49) und dem parteilosen Michael Gaska (36).

Beide Kandidaten haben eine gewisse Verbindung zur Region, sind aber zuletzt weiter weg gewesen.

Monika Müller stammt aus dem nahegelegenen Muggensturm, hat einige Jahre als Sozialdezernentin in Pforzheim gearbeitet und wechselte dann nach Wolfsburg in Niedersachsen. Von dort bis nach Rastatt sind es etwa 430 Kilometer Luftlinie. Michael Gaska, der in der Schweiz in St. Gallen tätig ist, leitet das "Family Office Forum". Ein Thema, bei dem er sich auskennt, da er seine Promotion über Familienunternehmen abgeschlossen hat. Gaska hat im Wahlkampf betont, die Innenstadtentwicklung in Rastatt zur Chefsache machen und gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung sowie dem Gewerbeverein einen Aufschwung in der Innenstadt einleiten zu wollen. Monika Müller setzt hingegen auf Familienfreundlichkeit für alle Generationen, insbesondere in den Bereichen Bildung, Soziales und Verkehr. Sie plant, den Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern zu suchen und die Politik sowie Verwaltung transparenter zu gestalten.

Im ersten Wahlgang vor drei Wochen erhielt Müller knapp 38 Prozent der Stimmen, während Gaska etwa 31 Prozent erzielte.

Damit lagen sie deutlich vor ihren Konkurrenten mit Heimvorteil, darunter die CDU-Fraktionsvorsitzende Brigitta Lenhard (12 Prozent), der Grünen-Landtagsabgeordnete Thomas Hentschel aus dem Wahlkreis Rastatt (7 Prozent) sowie Volker Kek, der AfD-Fraktionschef im Kreistag Rastatt und Gemeinderatsmitglied (12 Prozent). Keiner erreichte die erforderliche absolute Mehrheit von 50 Prozent, um den direkten Sieg im ersten Wahlgang zu erlangen.

Nach dem neuen Kommunalwahlrecht, das im März vom Landtag beschlossen wurde, erfolgt nun in einem zweiten Wahlgang eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen aus dem ersten Durchgang.

Die Wahllokale werden am Wahltag von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

Die Amtszeit des derzeitigen Rastatter Oberbürgermeisters Hans Jürgen Pütsch (CDU) endet am 16. Dezember. Nach 16 Jahren im Amt tritt er nicht mehr zur Wiederwahl an. Es sei angemerkt, dass Bürgermeisterwahlen in Baden-Württemberg in der Regel unabhängig von der Wahl des Gemeinderats stattfinden. Die Bezeichnung "Oberbürgermeister" oder "Oberbürgermeisterin" gilt nur für kreisfreie Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern und sogenannte Große Kreisstädte mit über 20.000 Einwohnern.

(dpa/mm)