Fallschirmspringen, Fallschirm, © Pixabay

Ermittler: Tod eines Wingsuit-Springers im Mai bei Eschbach war ein Unfall

Ein tödliches Unglück hatte den Flugbetrieb am Flugplatz Bremgarten überschattet:

Nach dem Tod eines "Wingsuit"-Fallschirmspringers über dem südbadischen Eschbach letztes Frühjahr geht die Staatsanwaltschaft inzwischen von einem schrecklichen Unglück aus. Sie hat ihre Ermittlungen in dem Fall heute abgeschlossen und stellt jetzt ihr Ermittlungsverfahren gegen den Überlebenden ein.

Zusammenprall in der Luft war auch Todesursache

Demnach waren die beiden 37 und 39 Jahre alten Extremsportler Ende Mai gemeinsam aus rund 4000 Metern Höhe aus einem Flugzeug am Flughafen Bremgarten gesprungen. Wie bereits vermutet, sind sie dabei in der Luft miteinander zusammengestoßen. Bei dem Aufprall hatte sich der eine von ihnen schwer verletzt, konnte aber noch rechtzeitig einen Notschirm ziehen. Der andere Mann war an Ort und Stelle gestorben und kurz darauf auf den Boden aufgeschlagen.

Den Überlebenden trifft keine Schuld

Hinweise auf ein Fremdverschulden oder für andere strafbare Handlungen haben die Ermittler keine Gefunden. Sie haben auch die Ausrüstung der beiden Sportler überprüft und dabei keinerlei Materialfehler oder technische Defekte gefunden. Auch den zweiten Springer trifft damit keine Schuld an dem Unglück.

Wingsuits nur  für erfahrene Fallschirmspringer

Bei den so genannten Wingsuits handelt es sich um aerodynamische Ganzkörperanzüge, durch deren Schnitt die Springer wie mit ausgebreiteten Flügeln durch die Luft gleiten und bis zu einem gewissen Grad auch Auftrieb nutzen können. Dabei erreichen sie teils sehr hohe Geschwindigkeiten. In Deutschland müssen Fallschirmspringer mindestens 200 Sprünge gemeistert haben, um zum ersten Mal einen Wingsuit tragen zu dürfen.