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Erfurt: Überwachung von kranken Arbeitnehmern auf dem Prüfstand

Es geht um den sensiblen Eingriff in das Privatleben. Das Bundesarbeitsgericht entscheidet heute, ob Arbeitnehmer ihre Angestellten von Detektiven überwachen lassen dürfen, wenn diese krankgeschrieben sind. Einen entsprechenden Fall gab es in Nordrhein-Westfalen. Die betroffene Frau fordert nun Schmerzensgeld. Ihr Chef hatte sie heimlich observieren und ohne ihr Wissen Videoaufnahmen anfertigen lassen, während sie krank nicht zur Arbeit erschien.

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