Schnelltest, Antigen, Coronavirus, Schule, Schüler, Unterricht, © Sebastian Gollnow - dpa (Symbolbild)

Emmendingen verteilt eigene Schnelltests für Schulen und städtische Kitas

Die Stadt hatte in Eigeninitiative zusätzliche Tests für Kinder und Jugendliche bestellt

In Emmendingen gilt ab Montag (19.04.2021) eine Testpflicht an den städtischen Kitas und Schulen. Weil dort in der Regel viele Menschen auf engem Raum zusammen sind, hat das Landesgesundheitsamt empfohlen, dass sich schon Kinder ab drei Jahren regelmäßig auf das Coronavirus testen lassen sollen. Das gleiche gilt für Schüler im Präsenzunterricht und zwar unabhängig vom jeweiligen Inzidenzwert im Landkreis. So hat es das Kultusminsiterium in Baden-Württemberg beschlossen.

Da bis vor Kurzem aber noch nicht sicher war, wann die versprochenen Coronatests vom Land dafür kommen, hat die Stadt Emmendingen in Eigeninitiative Tests und deren Verteilung im Stadtgebiet organisiert. Die Auslieferung läuft aktuell noch, im Rathaus sind die Verantwortlichen aber zuversichtlich, dass alle bis Freitagmittag rechtzeitig bei den Kitagruppen und Schulklassen ankommen. Auch die Tests vom Land sind am Ende noch eingetroffen.

Lolli- und Nasenvorhoftests sollen die Durchführung leichter machen

In den Kindertagesstätten kommen dabei so genannte "Lolli-Tests" zum Einsatz, mit denen unter anderem auch die Stadt Freiburg in den vergangenen Wochen ein Pilotprojekt gestartet hatte. Damit können Eltern ihre Kleinkinder zwei Mal pro Woche bequem von zuhause aus testen. Anders als beim klassischen Nasen- oder Rachenabstrich müssen die Kinder dabei bloß an einem Wattestäbchen lutschen. Ohne ein negatives Testergebnis wird die Kleinkindbetreuung in Emmendingen ab Montag nicht mehr möglich sein, heißt es von der Stadtverwaltung. Eltern, die bei der Durchführung Unterstützung benötigen, können sich an die jeweilige Kitaleitung wenden.

An den Schulen sind in Emmendingen so genannte "Nasenvorhoftests" vorgesehen, die nicht ganz so tief eingeführt werden müssen. Damit sollen vorrangig die Jahrgangsstufen im Wechselbetrieb getestet werden.  In den Stadt- und Landkreisen, in denen bloß Fernunterricht stattfinden darf, wird weiterhin für die Klassen 1 bis 7 wie bisher eine Notbetreuung angeboten.

(fw)