Einzelhandel, New Yorker, Kleidungsgeschäft, Laden, Händler, Corona, Pandemie, © Bernd Weißbrod - dpa

Einkaufen soll im Südwesten auch wieder ohne Corona-Nachweise möglich sein

Die Händler in Baden freuen sich über den faktischen Wegfall der 3G-Regel in der Alarmstufe I

Für die Shoppingtour in der Innenstadt oder den Besuch im Fachgeschäft reichen für die Kunden in Baden-Württemberg künftig wieder Masketragen und Abstandhalten aus. Die grün-schwarze Landesregierung schafft für die aktuell geltende Alarmstufe I alle Corona-Zugangsregeln für den Einzelhandel ab. Das haben Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Sozialminister Manne Lucha am Dienstag (08.02.2022) angekündigt.

Bislang haben nur Kunden mit vollständiger Impfung, einem Genesenennachweis oder einem negativen Testergebnis Zutritt zu den Geschäften erhalten. Nun sollen die Regeln der Alarmstufe I mit denen der niedrigeren Warnstufe gleichgestellt werden. Das hat in der Praxis einen Wegfall der 3G-Regeln zur Folge.

Und selbst wenn sich die Pandemielage noch einmal verschärfen sollte, wird das Einkaufen voraussichtlich dauerhaft ohne größere Hürden bleiben. Lucha betonte, dass auch die bisher für die Alarmstufe II vorgesehene 2G-Regel gestrichen wird. Damit dürften auch Ungeimpfte alle Läden betreten.

Eine Ausnahme bestand in Baden-Württemberg bislang nur für Geschäfte mit Waren des täglichen Bedarfs. Dazu zählten neben Supermärkten, Apotheken, Drogerien und Tankstellen unter anderem auch Postfilialen oder Baumärkte.

Einzelhandel beklagt deutliche Umsatzverluste während der letzten Monate

Der Handelsverband Baden-Württemberg begrüßt die Neuregelung der Landesregierung ausdrücklich und spricht von einer enormen Erleichterung bei den betroffenen Händlern. Verbandspräsident Hermann Hutter hält den Schritt für folgerichtig, da zuletzt auch  Forscher des Max-Planck-Instituts nachgewiesen hätten, dass sie Ansteckungsgefahr in Innenräumen äußerst gering sei, solange eine medizinische oder FFP2-Maske getragen wird.

Die 24 Monate mit Einschränkungen hätten beim Einzelhandel für massive Umsatzeinbrüche und existenzbedrohende Ertragsverluste gesorgt. Im Schnitt über alle Branchen hinweg mussten die Ladenbetreiber im Südwesten seitdem einen durchschnittlichen Umsatzverlust von 29 Prozent hinnehmen.

Der Handelsverband spricht sich nun noch für die Anpassung der vorhandenen Wirtschaftshilfen aus, damit die Soforthilfen auch die tatsächliche Zeit von Schließungen und Einschränkungen abdecken. Für den Zeitraum, als der Handel durch 2G und 3G eingeschränkt war, bräuchte es aus seiner Sicht angemessene Hilfszahlungen, da ein wirtschaftlicher Betrieb der meisten Geschäfte dabei kaum möglich gewesen sei.

dpa / (fw)