Drohnenflug über Kolosseum könnte Tourist bis zu 130.000€ kosten

Ein französischer Tourist wollte nur eine schöne Luftaufnahme des römischen Bauwerks machen.

Doch als er seine Drohne wieder zur Landung brachte wurde er von der italienischen Polizei festgenommen. Ihm droht nun eine hohe Geldstrafe.

Drohnen sind heutzutage nicht mehr teuer und für jeden erschwinglich. Ausgestattet mit Kameras kann man damit beeindruckende Luftaufnahmen machen.

Das dachte sich auch ein französischer Tourist der in Rom das Innere des Kolosseums aus der Luft filmen wollte. Berichten der Italienischen Zeitung „La Repubblica“ zu Folge lies der 31-jährige Drohnen-Pilot das Fluggerät über das Kolosseum fliegen und wurde dabei von einem Berufssoldat des italienischen Militärs beobachtet. Der Soldat gab seine Beobachtung kurzerhand an die vor Ort patrouillierende Polizei weiter.

Die Polizei handelte unverzüglich

Der Tourist wurde umgehend festgenommen und das Fluggerät beschlagnahmt. Das Online-Portal „The Local“ berichtete, dass dem Franzosen eine Geldstrafe von bis zu 130.000 Euro drohen könne.

Klare Regelung für den italienischen Luftraum

Die italienische "Verordnung zu Steuerung unbemannter Fluggeräte" hat klare Regeln. Drohnen für den privaten Einsatz dürfen demnach unter anderem:

  • Nicht mehr als 25 Kg wiegen
  • Nicht höher als 70 Meter in die Luft aufsteigen
  • Den Radius von 150 Meter zum Pilot nicht verlassen
  • Nicht näher als 80 Meter an Privatgrundstücke fliegen

Doch auch in Deutschland nimmt die Zahl der Drohnen stetig zu

Alexander Dobrindt (CSU) sieht aufgrund Situation dringenden Handlungsbedarf

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMI) gab folgende Meldung bekannt:

Bundesverkehrsminister Dobrindt will die Nutzung von zivilen Drohnen neu regeln. Anlass ist die stetig steigende Zahl an Geräten. So sind z.B. leichte, mit Kameras ausgestattete Drohnen, die mit dem Smartphone gelenkt werden können, inzwischen überall erhältlich. Ihr Einsatz ist aber bisher nicht ausreichend geregelt.

Mit den neuen Regelungen sollen nun Gefährdungen im Luftraum und am Boden, z.B. durch Kollisionen oder Abstürze, vermindert werden. Alle gewerblich und privat genutzten Geräte ab 0,5 kg sollen künftig kennzeichnungspflichtig werden‎, um bei Missbrauch oder Unfällen den Verursacher identifizieren zu können.

1. Private Nutzung wird neu geregelt

Um Gefahren im Luftraum zu vermeiden oder Verletzungen von Personen am Boden zu verhindern, wird der private Einsatz von Drohnen neu geregelt.

Private Drohnen-Flüge werden verboten:

  • in einer Höhe von mehr als 100 Metern,
  • außerhalb der Sichtweite des Steuerers,
  • über Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, militärischen Anlagen, Kraftwerken und Anlagen der Energieerzeugung und –Verteilung sowie Bundesfernstraßen und Eisenbahnlinien,
  • über Menschenansammlungen, Unglücksorten oder Katastrophengebieten und
  • Einsatzorten von Polizei oder anderen Sicherheitsbehörden oder –Organisationen.

2. Gewerblicher Einsatz wird neu geregelt

  • Unbemannte Luftfahrtsysteme bieten große Chancen zum Beispiel in der Landwirtschaft oder der Verkehrsüberwachung. Um diese Entwicklung zu unterstützen, werden ihre Einsatzmöglichkeiten erweitert.
  • Landesbehörden können künftig Flüge auch außerhalb der Sichtweite des Steuerers erlauben, wenn der sichere Betrieb nachgewiesen wird.‎ Bislang ist der Betrieb außerhalb der Sichtweite des Steuerers grundsätzlich verboten.
  • Für gewerbliche Nutzer von Drohnen wird es künftig einen Führerschein geben. Fliegerische und luftrechtliche Kenntnisse sind in einer Prüfung nachzuweisen. Die Lizenz wird durch das Luftfahrt-Bundesamt erteilt.

Aktuell wird an der Änderung entsprechender Rechtsvorschriften gearbeitet.