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Diese Chancen haben Schüler diesen Sommer auf einen Ferienjob in Südbaden

Experten halten es außerdem für wichtig, dass die Jugendlichen gleichzeitig auch genügend Freizeit genießen können

Die Sommerferien 2021 stehen vor der Tür und da geht traditionellerweise auch in Südbaden die große Suche bei vielen Schülern und Studenten los nach einer geeigneten Möglichkeit um das Taschengeld oder die WG-Haushaltskasse aufzubessern.

Nur könnte die Lage auf dem Arbeitsmarkt bei solchen Ferienjobs kaum unterschiedlicher sein als in diesem Jahr. baden.fm hat mit verschiedenen Experten über das Thema gesprochen und gibt Ihnen und Ihren Kindern Tipps, wie es trotz anhaltender Pandemie mit der gewünschten Aushilfstätigkeit klappt und was dabei alles zu beachten ist.

Online-Portale können ebenso effektiv sein wie ein aufmerksamer Spaziergang durch die Innenstadt

Los geht's da bereits mit der richtigen Suche nach passenden Jobs für Schüler. Nicht nur die Kleinanzeigen-Blätter oder Mund-zu-Mund-Propaganda führen dort zum Ziel, so wie früher, sondern auch um Ferienjobs hat sich inzwischen ein richtiger Markt etabliert.

Viele Arbeitsplatz-Portale im Netz wie Indeed, Jobruf oder Studentjob zeigen inzwischen auch spezielle Angebote auch für Minderjährige an, die sich für begrenzte Zeit ein paar Euro dazuverdienen wollen.

Einen etwas anderen Tipp hat Melanie Payer von der Agentur für Arbeit in Lörrach für alle auf der Suche: Einfach mal mit offenen Augen durch die Innenstadt laufen - klingt simpel, ist aber gerade in diesem Sommer extrem wirkungsvoll.

Melanie Payer (Agentur für Arbeit Lörrach): "In diesem Jahr sucht vor allem die Gastronomie händeringend nach Aushilfen, auch der Einzelhandel."

Wegen der Corona-Krise sind nach ihren Informationen besonders in der Gastronomie und im südbadischen Einzelhandel viele Betriebe auf ganz direktem Weg auf der Suche nach Aushilfen und haben entsprechende "Gesucht"-Schilder in ihren Schaufenstern oder Eingängen platziert.

Auf der anderen Seite gibt es gerade in der Industrie aktuell auch einige Unternehmen, die während der anhaltenden Krise vorerst keine Ferienjobs anbieten. Für Minderjährige gelten besondere Regeln und sie nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz besonders schutzwürdig. Das bedeutet, dass nicht nur die Bürokratie, sondern auch der Aufwand für Schutzmaßnahmen und Kontrollen bei Schülerjobs zunimmt.

Diese gesetzlichen Vorgaben gelten für den Ferienjob

Grundsätzlich gibt es für die Teenager und ihre Eltern beim Thema Ferienjob einige Regeln zu beachten und mögliche Fallstricke zu umgehen. Grundsätzlich dürfen Firmen nur Aushilfen über 13 Jahren einstellen und das auch nur für maximal zwei Stunden am (Werk-)Tag und mit ausdrücklicher Erlaubnis der Eltern. Diese gilt auch noch für das Vierzehnte Lebensjahr.

Erst im Alter zwischen 15 und 17 sind die Vorgaben etwas flexibler: Für sie gilt eine Obergrenze von höchstens vier Wochen Ferienjob pro Jahr und niemals länger als 8 Stunden am Tag oder 40 Stunden pro Woche.

Eine Ausnahme davon gilt unter anderem für die Landwirtschaft, weil diese zu bestimmten Zeiten auf besonders viele Erntehelfer angewiesen ist und es dann schnell gehen muss, um die Feldfrüchte einzuholen. Jugendliche über 16 Jahre dürfen während der Erntezeit bis zu neun Stunden am Tag arbeiten und bis zu 85 Stunden innerhalb von zwei Wochen, schreibt der Gesetzgeber vor.

An den Wochenenden müssen Minderjährige grundsätzlich frei haben, es sei denn arbeiten als Aushilfe in einer Branche, die genau dort normalerweise ihr Geld verdient, wie etwa als Servicekraft in einem Café oder in der Altenpflegen. Als Ausgleich müssen sie dann aber mindestens zwei Sonntage oder Samstage im Monat frei bekommen.

Aus juristischer Sicht handelt es sich bei Ferienjobs um ein befristetes Arbeitsverhältnis und dieses sollte wie bei einem normalen Job auch schriftlich in einem Vertrag festgehalten werden. Grundsätzlich gelten dabei die meisten Regeln, die auch für andere Stellen gelten würden, so kann es auch für längere Ferienjobs Freizeitansprüche, oder was vielleicht auch im Tarifvertrag vereinbart ist. Nur der Mindestlohn gilt für befristete Angestellt unter 18 Jahren nicht.

Eltern sollten mögliche Auswirkungen auf Steuererklärung und beim Kindergeld beachten

Ein wenig knifflig kann es für die Eltern beim Ferienjob der Kinder während der nächsten Steuererklärung werden. Weil auch Schüler im Rahmen einer nichtselbstständigen Beschäftigung als Arbeitnehmer gelten, muss ihr Chef auch Lohnsteuern auf den gezahlten Arbeitslohn beim Finanzamt abführen.

Entweder kann er das genau wie bei seinen normalen Angestellten machen. Oder er zahlt einen pauschalisierten Lohnsteuerbetrag. Der hat zur Folge, dass der Ferienjob für die Kinder am Ende quasi steuerfrei bleibt. Voraussetzung dafür ist, dass im jeweiligen Kalenderjahr nicht länger als 50 Tage und nicht mehr als 18 zusammenhängende Arbeitstage beim gleichen Unternehmen gejobbt wurde.

Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung müssen Minderjährige bei solchen Aushilfstätigkeiten keine Zahlen, solange sie nicht länger als zwie Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr arbeiten. Solange sie noch regulär eine Schule besuchen, sind sie auch von den Zahlungen an die Arbeitslosenversicherung ausgenommen.

Einen Fallstrick gilt es noch zu umgehen: Und zwar beim Kindergeld. Eigentlich bleibt der Anspruch auf das Kindergeld oder auf Kinderfreibeträge bei Minderjährigen, Azubis an ihrem ersten Ausbildungsplatz oder Studenten bei ihrem ersten Studium grundsätzlich bestehen - und zwar ganz egal, wie viel die Einzelnen dabei in der Ferienzeit arbeiten.

Das gilt allerdings nicht für die Ferienjobber, die bereits eine erste Berufsausbildung oder ein vorangegangenes Studium abgeschlossen haben und dann ein zweites anfangen. Hier können die Ansprüche entfallen, wenn nicht auf die oben genannten zeitlichen Grenzen geachtet wird.

Eltern sollten Kindern nach hartem Schuljahr auch genügend Raum zur Erholung geben

Ob Kinder und Jugendliche gerade nach den anstrengenden Erfahrungen der letzten anderthalb Schuljahre die Sommerferien mit Arbeit verbringen sollten, daran gibt es auch Zweifel. So betont die frühere Freiburger Lehrerin und heutige Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Monika Stein im baden.fm-Interview, was Fernunterricht, Wechsel-Modelle und das Lernen im Klassenzimmer unter Corona-Bedingungen vielen Schülern zuletzt abverlangt hat.

Monika Stein (Landesvorsitzende Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft): "Manche Leute unterschätzen, wie erholungsbedürftig Schülerinnen und Schüler tatsächlich sind, die haben anstrengende eineinhalb Jahre hinter sich."

Sie hält es für unabdingbar, dass Kinder auch die Chance haben müssen, nach diesen Erfahrungen während der unterrichtsfreien Zeit wieder zu Kräften zu kommen. Wenn sie während der Sommerferien unbedingt ihr Taschengeld aufbessern oder ihre Familien finanziell unterstützen wollen, sei das jedem Einzelnen überlassen, solange es sich um eine freiwillige Entscheidung handelt, meint Stein.

Sie warnt jedoch davor, dass gerade einige Eltern aus bildungsnahen Millieus jetzt ihren Kindern zusätzlich vorschreiben würden, dass sie während der Ferien über Sommerschulen oder Nachhilfen die Lernlücken aufholen sollen, die während des Lockdowns entstanden sind. Dieses Verhalten ist aus Sicht der Gewerkschaft kontraproduktiv.

Kritik übt Stein daher auch an entsprechenden Überlegungen des baden-württembergischen Kultusministeriums. Sie setzt sich dafür ein, dass es solche Möglichkeiten zum Aufholen geben muss, aber während der laufenden Schulzeit und nicht während der Freizeit der Kinder und Jugendlichen.

(fw)

Anmerkung der Redaktion: Die Informationen in diesem Online-Beitrag haben Berührungspunkte mit rechtlichen Sachfragen. Der Text dient lediglich Informationszwecken. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Er kann darüber hinaus auch keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, in der die Besonderheiten eines Einzelfalls berücksichtigt werden.