Grenzkontrolle, Grenze, Frankreich, Südbaden, Elsass, Kehl, Straßburg, © Benedikt Spether - dpa (Symbolbild)

Diese Bescheinigung soll Berufspendlern die Grenzkontrollen erleichtern

Weil zusätzlich Stempel und Unterschrift von den Rathäusern notwendig sind, kritisiert die IHK die Regelung als zu bürokratisch

Neben dem Saarland hat jetzt auch Baden-Württemberg neue Formulare veröffentlicht, um die laufenden Grenzkontrollen für Berufspendler zu erleichtern. Wer auf dem Weg zu seiner Arbeit die Grenze nach Frankreich oder in die Schweiz überschreiten muss, sollte dafür ab sofort eine ausgefüllte Bescheinigung vom Arbeitgeber dabei haben.

Die Bundespolizei erkennt die neue Vorlagen der Behörden bei den Kontrollen an, sodass es an den Grenzübergängen deutlich schneller vorangehen kann, so das Ziel des Innenministeriums in Stuttgart.

Landesregierung schickt die Vordrucke an die einzelnen Kommunen im Land

Den Vordruck soll es schon bald direkt in den einzelnen Unternehmen geben. Die Landesregierung verschickt die Formulare an die jeweiligen Städte und Gemeinden im Land. In den Rathäusern werden die einzelnen Exemplare dann unterzeichnet und gesiegelt und gehen per Post an den Arbeitgeber.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen darauf dann beide verschiedene Angaben ausfüllen. Dort geht es zum Beispiel um Name, Adresse  und Personalausweisnummer. Grundsätzlich gibt es die leeren Bescheinigungen auch online zum Download und Ausdrucken (PDF), allerdings muss dann noch die Unterschrift und der Stempel der Kommune darunter.

Mit Blick auf die Coronavirus-Risikogebiete im benachbarten Elsass warnt Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) gleichzeitig:

Unabhängig von der Regelung weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass insbesondere für Berufspendlerinnen und Berufspendler aus den angrenzenden Regionen Frankreichs und der Schweiz weiterhin die Empfehlung der Landesregierung gilt, möglichst der Arbeitsstätte in Deutschland fernzubleiben.

Wer hingegen über den EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg im Dreiländereck ein- und ausreist, für den gibt es eine Spezialregelung. Dort dürfen Fluggäste auch so weiterhin abgeholt werden und zurück nach Deutschland reisen - allerdings nur so lange, wie dort auch der Flugbetrieb weiterläuft.

IHK spricht von unnötigem Mehraufwand

Die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein hält von der Formularregelung nicht sehr viel. Von einer Vereinfachung der Grenzkontrollen kann aus Sicht von IHK-Präsident Steffen Auer und Hauptgeschäftsführer Dieter Salomon kaum die Rede sein. Sie kritisieren vor allem die notwendigen Unterschriften und Stempel der Kommunen als unnötige Bürokratie und fragen sich, wieso nicht die Bescheinigungen der einzelnen Unternehmer ausreichen.

Tatsächlich sind in einigen Orten die Rathäuser und Ortsverwaltungen im Zuge der Coronavirus-Pandemie erst einmal für die Öffentlichkeit geschlossen worden.

(fw)

Mehr zum Thema Coronavirus: