Fritz Keller, DFB, Präsident, SC Freiburg, Fußball, Deutscher Fußball-Bund, © Arne Dedert - dpa

DFB-Sportgericht stellt Verfahren gegen Fritz Keller ein

Keine weiteren Konsequenzen nach Rücktritt des Ex-SC-Bosses

Fritz Keller muss, nach seinem Rücktritt als Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), für seine Nazi-Äußerungen gegenüber dem ehemaligen DFB-Vize Rainer Koch, um keine weiteren Konsequenzen bangen. Das Sportgericht des DFB hat das Verfahren gegen den 64-Jährigen eingestellt.

Die Ethikkammer des DFB hatte zuvor zugestimmt, auf ein Urteil zu verzichten. Durch seinen Rücktritt habe Keller die Konsequenzen aus seinem Fehlverhalten gezogen und sei einer zusätzlichen Sperre entgangen. Der Kaiserstühler habe "Verantwortung für das beschädigte Image des DFB übernommen, für das er sicher nicht alleine verantwortlich ist. Damit ist eine Sanktionierung entbehrlich geworden", so der Vorsitzende des Sportgerichts, Hans E. Lorenz.

Keller hatte seinen Vizepräsident Rainer Koch während einer Präsidiumssitzung Ende April als "Freisler" bezeichnet. Roland Freisler war Vorsitzender des Volksgerichtshofes im Nationalsozialismus und maßgeblich für den Holocaust mitverantwortlich. "Dieses Verhalten von Fritz Keller erfüllt den Tatbestand der Beleidigung und stellt einen erheblichen Verstoß gegen den Ethikcodex des DFB dar. Für den Fall, dass Fritz Keller nicht zurückgetreten wäre, hätte das Sportgericht für ihn eine Funktionssperre auf Zeit erwogen", sagte Lorenz.

Der Fall war am vergangenen Freitag (14.05.2021) verhandelt worden, drei Tage später trat Keller offiziell von seinem Amt zurück.

(br/dpa)