Stuttgart: Glücksspielgesetz ist verfassungswidrig

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Das Glücksspielgesetz in Baden-Württemberg ist verfassungswidrig. Das hat der Staatsgerichtshof in Stuttgart geurteilt.Die Richter haben eine Regelung beanstandet, wonach einige Spielhallenbetreiber ihre Gewerbeerlaubnis neu beantragen müssen. Nach Ansicht der Richter schränkt die Regelung die Berufsausübung der Spielhallenbetreiber ein, weil sie erst kurz vor dem Stichtag erfahren, ob sie weitermachen dürfen oder schließen müssen.