Stuttgart: Geistig behinderter Schüler darf nicht auf Wunsch-Gymnasium wechseln

Ein geistig behinderter Schüler aus Baden-Württemberg darf nicht auf sein Wunsch-Gymnasium wechseln. Das hat Kultusminister Andreas Stoch entschieden, meldet die dpa. Die Eltern des 11-Jährigen mit Down-Syndrom hatten monatelang für die Aufnahme an dem Gymnasium gekämpft. Deutschland hat sich bundesweit für die Inklusion an Schulen verpflichtet.