Deutsche Steuerfahnder dürfen Daten von einer im Ausland gekauften Steuer-CD nutzen. Das hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz heute entschieden und damit eine Klage eines Mannes aus Trier abgewiesen. Gegen den Mann war ermittelt worden, nach dem Rheinland-Pfalz eine Daten-CD für 4,4 Millionen Euro gekauft hatte. Dagegen wehrte er sich mit einer Verfassungsbeschwerde – ohne Erfolg. In der Urteilsbegründung hieß es, dass das Recht des Mannes auf ein faires Verfahren nicht verletzt wurde.
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