Luxemburg: Cannabis-Ersatz Kräutermischungen dürfen gehandelt werden

Kräutermischungen, die als Cannabis-Ersatz gehandelt werden, bleiben in Deutschland legal. Die Mischungen verstoßen nicht gegen das Arzneimittelgesetz – ganz einfach, weil sie kein Arzneimittel sind, so der europäische Gerichtshof. In Deutschland mussten zwei Verkäufer der Mischungen Strafe zahlen.