Limburg: Tebartz-van Elst darf nicht nach Limburg zurückkehren

Der umstrittene Bischof Tebartz-van Elst darf nach seinem Zwangsurlaub nicht nach Limburg zurückkehren. Das berichtet „Die Zeit“ und beruft sich auf eine Entscheidung von Papst Franziskus. In Kürze soll es dazu auch ein offizielles Statement aus dem Vatikan geben. Tebartz-van Elst werden die explodierenden Baukosten am Limburger Bischofssitz zu Last gelegt. Einem kirchlichen Prüfbericht aus Rom zufolge sei er jedoch nicht alleine dafür verantwortlich.