Limburg: Staatsanwälte beantragen Haftbefehl gegen Limburger Bischof

Gegen den umstrittenen Limburger Bischof Tebartz-van Elst ist Strafbefehl beantragt worden. Im Zusammenhang mit einer Indienreise werden ihm zwei falsche eidesstattliche Erklärungen vorgeworfen. Auch wegen der Kostenexplosion beim Neubau seiner Residenz steht er in der Kritik. Der Vermögensverwaltungsrat des Bistums Limburg, Jochen Riebel, fühlt sich betrogen. Der Um- und Neubau der Limburger Bischofsresidenz soll mindestens 31 Millionen Euro kosten – das ist ein Vielfaches der ursprünglich veranschlagten Summe.