Berlin: Gerichte geben jedem dritten Hartz-IV-Kläger Recht

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Einspruch gegen Hartz IV hat oft Erfolg. Mehr als ein Drittel aller Klagen und Widersprüche von Arbeitslosen gegen Hartz IV-Sanktionen ist im vergangenen Jahr erfolgreich gewesen. Das berichtet „Die Welt“ unter Berufung auf das Bundesarbeitsministerium. Demnach wurde in über 42 Prozent aller Fälle bei Klagen gegen Sanktionen dem Arbeitslosen Recht gegeben, heißt es.