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Darf Sie ein Arbeitgeber vorzeitig aus dem Urlaub zurückholen?

Vom Chef vorzeitig aus dem Urlaub geholt werden ist für viele ein Alptraum, doch darf ihr Chef das überhaupt?

Darf mich mein Arbeitgeber vorzeitig aus dem Urlaub zurückholen? Diese Frage stellt sich mancher Angestellte derzeit zurecht, denn: Wenn in der Urlaubszeit viele Mitarbeiter zur selben Zeit weg sind und dann krankheitsbedingte Ausfälle hinzu kommen, kann das Unternehmen durchaus vor Probleme stellen - prominentestes Beispiel hierfür ist aktuell die Deutsche Bahn, bei die Fahrpläne wegen akuten Personalmangels inzwischen auf einigen Strecken bewusst ausgedünnt wurden. Aber was darf ein Chef eigentlich, wenn seine Angestellten Urlaub machen und was nicht?

Der August gehört zur Haupturlaubszeit der Deutschen und viele nutzen den Sommermonat, um wegzufahren. Da stelle man sich doch einfach mal vor, am Mittelmeer zu liegen, durch die Alpen zu wandern oder eine unbekannte Stadt zu erkunden. Schönes Wetter, leckeres Essen, eine frische Meeresbrise - und plötzlich klingelt das Telefon und stört die Idylle. Auf dem Display: Die nur allzu bekannte Nummer des Chefs.

Erleben möchten das so sicherlich die wenigsten. Dennoch kommt es immer wieder vor. Dass es überhaupt erst so weit kommt, möchte Baden.fm-hörerin Birgit vermeiden:

Aus Chefinnen-Sicht würde ich das jederzeit und immer versuchen, unter allen Umständen zu vermeiden.

Einen Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Urlaub zu holen, ist zudem auch aus rechtlicher Sicht gar nicht so einfach. Max Gnann von der Rechtsanwaltskanzlei Gnann, Thauer & Kollegen für Arbeitsrecht in Freiburg sagt zwar:

Wenn ein dringender betrieblicher Grund vorliegt, dann darf der Arbeitgeber das.

Doch was wäre denn ein dringender betrieblicher Grund? Max Gnann gibt folgendes Beispiel:

Sollte in einem großen Maschinenpark in einem Produktionsbetrieb eine Maschine zum Stillstand kommen und der Schlosser, also eine bestimmte Tätigkeit, ein bestimmter Arbeitnehmer, den es nur einmal gibt, ist gerade im Urlaub und kann diese Maschine zu reparieren und der Arbeitgeber hat nicht die Möglichkeit jemand anderen zu organisieren, auch keinen Dienstleister von außerhalb. Und jetzt muss der Arbeitnehmer sozusagen reinkommen, um die Maschine zu reparieren, dann wäre es möglich.

Sollte der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer aus dem Urlaub zurückbeordern, wenn etwas Planbares passiert ist, wie beispielsweise viel Verkehr bei der Bahn in der Urlaubszeit, dann sagt Gnann:

Das konnte der Arbeitgeber absehen und dementsprechend liegt auch eher kein dringender betrieblicher Grund vor, also kein absoluter Ausnahmefall und man würde bei dem Grundsatz bleiben der Arbeitgeber kann die Arbeitnehmer nicht aus dem Urlaub zurückholen.

Rechtlich betrachtet kann es also durchaus zu Situationen kommen, in denen ein Arbeitgeber seine Angestellten aus dem Urlaub zurückbeordern kann. Die baden.fm-Redaktion wünscht ihnen auf jeden Fall einen angenehmen Urlaub ohne lästige Unterbrechungen.

(mjk)