Freiburg, Innenstadt, Altstadt, KaJo, © baden.fm (Symbolbild)

Neue Vorgaben zum Verkauf von Mischsortimenten in Südbaden

Betriebe müssen Teile ihres Angebots abtrennen

In den Innenstädten in Südbaden herrschte in den vergangenen Wochen Uneinigkeit darüber, welche Geschäfte öffnen dürfen und welche nicht. Am Donnerstag (14.01.2021) hat die baden-württembergische Landesregierung die Vorgaben zu Betrieben mit Mischsortimenten konkretisiert. Künftig dürfen nur noch Läden mit einem erlaubten Sortimentsanteil von mindestens 60 Prozent öffnen. Außerdem müssen die Teile des Angebots von den restlichen Produkten abgetrennt werden.

Click & Collect und Lieferdienst weiter erlaubt

Der Betrieb von Einzelhandel, Ladengeschäften und Märkten bleibt bis zum 31. Januar untersagt. Davon ausgenommen sind Abholangebote (Click & Collect) und Lieferdienste - außerdem dürfen Geschäfte geöffnet bleiben, die Produkte des täglichen Bedarfs anbieten.

Bei Betrieben mit Mischsortimenten war die Rechtslage bis jetzt nicht eindeutig. Betriebe, die überwiegend erlaubte Artikel im Sortiment haben, etwa Drogerieartikel, konnten auch Waren verkaufen, die laut Verordnung nicht gestattet sind, wie beispielsweise Spielwaren. Voraussetzung hierfür war lediglich, dass der erlaubte Sortimentsanteil überwiegt.

Sortimentsanteil von mindestens 60 Prozent

Durch diese fehlende Konkretisierung kam es zu einem uneinheitlichen Bild im Einzelhandel und zu Kritik. Am Donnerstag (14.01.2021) hat die Landesregierung die Regelung genauer ausformuliert: Der erlaubte Sortimentsanteil muss nun mindestens 60 Prozent betragen.

Das hat zur Folge, dass Betriebe mit Mischsortimenten, die diesen erlaubten Sortimentsanteil nicht erreichen, diesen abtrennen müssen und nicht mehr verkaufen dürfen, etwa Spielwaren und Parfums.

Freiburgs Bürgermeister Stefan Breiter begrüßt diese Nachsteuerung des Landes:

Der Einzelhandel hat nun Klarheit, was erlaubt ist und was nicht."

Die genauere Definition sorge dafür, dass jetzt nur die Geschäfte komplett geöffnet bleiben dürften, die der Grundversorgung dienen. Die Stadt Freiburg kündigte an, mit dem Amt für öffentliche Ordnung, die neue Regelung konsequent umzusetzen.

(dk)