Registrierkasse, Einzelhandel, Geld, Bargeld, Euro, © Daniel Reinhardt - dpa (Symbolbild)

Corona-Soforthilfe des Landes wird ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt

Mehr als 100.000 Anträge auf Soforthilfe in den ersten Tagen

Um einen unbürokratischeren Zugang zu Hilfsangeboten des Landes zu ermöglichen, werden die Hürden für die notwendigen Anträge herabgesetzt. Die Soforthilfen würden ohne die bislang obligatorische Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt, verkündete Landeswirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) am Sonntag (29. März 2020). „Stattdessen müssen Antragssteller nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren“, so die Unions-Politikerin. Schon über 100.000 Anträge sind beim Land eingereicht worden.

Nachweislicher Liquiditätsengpass reicht für Antrag aus

Antragsteller müssen fortan lediglich versichern, durch die Corona-Pandemie in existenzbedrohende, wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten zu sein. Konkret ist dies gegeben, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten (beispielsweise gewerbliche Mieten, Pacht, Leasingaufwendungen) für die folgenden drei Monate zu bezahlen - ein sogenannter Liquiditätsengpass.

„Dies gilt rückwirkend für alle Anträge seit dem Start unserer Soforthilfe“, konkretisiert Hoffmeister-Kraut die Neuregelung. Anträge, die schon in den vergangenen Tagen eingereicht worden seien, würden bereits nach dem neuen Beschluss geprüft und beurteilt. Oberste Priorität habe es, Gelder schnell auszahlen zu können. Der neue Ansatz ist bundesweit einheitlich geregelt.

Soforthilfeprogramm seit Mittwoch - über 100.000 Anträge binnen zwei Tagen

Das Soforthilfeprogramm des Landes Baden-Württemberg für Soloselbständige und kleine Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten ist seit Mittwoch in Kraft. Binnen 48 Stunden wurden über 100.000 Anträge eingereicht. „Das zeigt, dass unser Programm attraktiv und am Bedarf der Unternehmen ausgerichtet ist", glaubt Hoffmeister-Kraut.

Eckpunkte nachschärfen, Unklarheiten beseitigen."

Die Wirtschafts- und Finanzministerin kündigte an, die Regelung in den kommenden Wochen weiter anpassen zu wollen. „Wir haben dieses Programm in einem Kraftakt innerhalb weniger Tage an den Start gebracht. In einer solchen Situation bleibt es nicht aus, dass Eckpunkte nachgeschärft, Unklarheiten beseitigt oder Auslegungsfragen geklärt werden müssen."

(br)