Coronatest, Gastronomie, Restaurant, 3G-Regeln, Impfung, Test, Genesung, © Daniel Bockwoldt - dpa

Corona-Regeln im Landkreis Emmendingen werden wieder verschärft

Kontakte müssen verringert werden, für Gastronomie ändert sich nichts

Die Zahlen im Landkreis Emmendingen liegen den fünften Tag in Folge über der Marke von zehn Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Deshalb rutscht der Kreis am Donnerstag (21.07.2021) in die Inzidenzstufe 2.

Keine weiteren Beschränkungen gibt es in den bei Freizeiteinrichtungen, Schwimmbädern, in den Bereichen außerschulische und berufliche Bildung, Kultureinrichtungen, Gastronomie- und Vergnügungsstätten, Einzelhandel, Beherbergung, touristischer Verkehr und Sport.

Allerdings gibt es einige Änderungen:

  • Kontaktbeschränkungen: Menschen dürfen sich nur noch mit bis zu 15 Menschen aus bis zu vier Haushalten treffen, Kinder unter 14 aus diesen Haushalten zählen nicht dazu, fünf weitere Kinder unter 14 ebenfalls nicht
  • Bei privaten Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern dürfen drinnen wie draußen nur noch maximal 200 Menschen zusammenkommen. In geschlossenen Räumen gelten zusätzlich dabei wieder die 3G-Regeln, alle Gäste müssen also nachweisen, dass sie entweder vollständig gegen Corona geimpft, genesen oder negativ getestet sind.
  • Öffentliche Veranstaltungen wie Konzerte, Stadtfeste, Theateraufführungen oder Flohmärkte dürfen im Freien mit maximal 750 Besuchern stattfinden. Ab 200 Personen und mehr gilt dabei eine Maskenpflicht für alle ab 6 Jahren. In geschlossenen Räumen gilt bei der Besucherzahl eine Höchstgrenze von 250 Teilnehmern. Alternativ dürfen die Organisatoren auch sagen, sie lassen höchstens 20 Prozent der normalen Kapazität an Leuten rein. Wenn darüber hinaus die 3G-Regeln zum Einsatz kommen, dürfen weiterhin bis zu 60 Prozent der üblichen Besucherzahlen kommen. Die gleichen Bestimmungen gelten dann unter anderem auch für Sport-Wettkämpfe.
  • Für die Gastronomie ändert sich kaum etwas. Restaurants, Cafés, Kneipen und Imbisse brauchen keine besonderen Regelungen oder Beschränkungen bei den Besucherzahlen zu beachten. Allerdings gilt dort jetzt ab sofort wieder ein Rauchverbot in geschlossenen Räumen.
  • Diskotheken und Clubs müssen ihren Betrieb wieder einstellen, falls sie bereits unter scharfen Auflagen geöffnet hatten. Die meisten Disko-Betreiber hatten von der Möglichkeit, mit 3G-Regeln, Kontaktnachverfolgung und höchstens einer Person pro 10 Quadratmeter Fläche gar nicht erst wieder ihren Betrieb hochgefahren, weil dieser mit den Einschränkungen aus der Sicht der meisten kaum rentabel gewesen wäre.

Die vollständigen Regelungen der Corona-Verordnung sind auf der Internetseite des Sozialministeriums veröffentlicht.

Wenn die Zahlen fünf aufeinanderfolgende Tage unter zehn liegen, werden die Maßnahmen wieder zurückgenommen.

(dk)