Spritzen, Impfstoff, Impfung, Coronavirus, Covid-19, Impfstützpunkt, Impfzentrum, © Frank Rumpenhorst - dpa (Symbolbild)

Bundestag lehnt eine Corona-Impfpflicht ab 60 Jahren in Deutschland ab

Der Vorschlag galt bereits als Kompromiss, weil sich die Politik nach monatelanger Debatte nicht einig werden konnte

Der Entwurf für die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen das Coronavirus in Deutschland ist am Donnerstagmittag (07.04.2022) im Bundestag gescheitert. Zur Abstimmung stand dort der Vorschlag, dass sich zunächst alle Menschen über 60 Jahren in der Bundesrepublik verpflichtend impfen lassen müssten.

Das haben nun 378 Abgeordnete abgelehnt und den Vorstoß damit vorerst gestoppt. Ihnen gegenüber standen bei der Abstimmung 296 Stimmen und neun Enthaltungen. Zuvor hatte es eine heftige Debatte für und gegen eine Corona-Impfpflicht gegeben, bei denen die unterschiedlichen Meinungen zum Thema aufeinandergeprallt waren.

Impfpflicht-Kritiker haben sich am Ende durchgesetzt

Die Befürworter hatten dabei vor allem davor gewarnt, dass ohne eine Impfpflicht und entsprechend hohe Impfquoten im nächsten Herbst die Infektionslage wieder eskalieren könnte und es deshalb Pläne für den weiteren Verlauf der Pandemie bräuchte.

Die Gegner sehen in dem Vorschlag einen tiefen Eingriff  in die Grundrechte jedes einzelnen Bürgers, der aus ihrer Sicht auch nicht mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen sei. Darüber hinaus wurden auch Stimmen laut, die angezweifelt haben, ob das Coronavirus im nächsten Herbst überhaupt noch an Fahrt aufnehmen und sich wieder so rasant ausbreiten wird.

Quote nach zwei Impfdosen liegt aktuell bei rund 76 Prozent

Um eine Mehrheit zu erreichen, hatten Abgeordnete aus SPD, FDP und Grünen im Vorfeld noch einen Kompromiss-Entwurf vorgelegt. Dafür weichten die Befürworter einer Impfpflicht ab 18 Jahren ihren Vorschlag auf und einigten sich mit einer Abgeordnetengruppe, die für eine mögliche Impfpflicht ab 50 eintrat, auf eine gemeinsame Initiative. Dieser Vorschlag wurde als einziger ausgearbeiteter Gesetzentwurf zur Abstimmung gestellt, verfehlte aber eine Mehrheit. Zuvor waren auch mehrere Anträge gegen eine Impfpflicht abgelehnt worden.

Die nun ebenfalls eingestampften Kompromiss-Pläne hatten vorgesehen, dass jeder Bürger in Deutschland ab dem 15. Oktober 2022 einen Impf- oder Genesenennachweis haben müsste. Für alle jüngeren Volljährigen wäre zudem eine Beratungspflicht gekommen, also verbindliche Aufklärungsgespräche über den Sinn einer Corona-Schutzimpfung über die Krankenkassen.

Aktuell können 76 Prozent aller Einwohner Deutschlands mindestens zwei oder mehr Impfdosen und damit eine Grundimmunisierung gegen das Coronavirus vorweisen. Für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeberufen greift seit Mitte März eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Zuletzt war die Impfkampagne aber nahezu zum Erliegen gekommen. 

(fw) / dpa