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Bluttat in Degerfelden: Dem Angeklagten droht eine lange Haftstrafe

War es am Ende Totschlag oder doch Mord?

Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer Frau in Degerfelden sind am Landgericht Freiburg am Dienstag die Plädoyers gehalten worden. Die Staatsanwaltschaft forderte für den 56-jährigen Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes. Der Verteidiger plädierte auf acht Jahre Gefängnis wegen Totschlags.

Beiden Plädoyers liegt die Einschätzung eines psychiatrischen Gutachters zugrunde. Dieser war zu dem Schluss gekommen, dass der Angeklagte von manipulativen und narzisstischen Wesenszügen geprägt sein könnte - wie es unter anderem bei Psychopathen vorkommt, so der Wortlaut.

Er soll seine Ex mit einem Messer getötet haben

Wenn die Zeugenaussagen stimmen, soll der 56-Jährige seine 46-jährige Expartnerin regelrecht gestalkt haben. Anklage und Verteidiger sind sich darüber einig, dass er sie am Ende wohl tatsächlich mit vierzig Messerstichen niedergestreckt hat.

Während die Staatsanwaltschaft dabei jedoch drei Merkmale von Mord erfüllt sieht, geht sein Anwalt lediglich von Totschlag aus. Es kann seiner Auffassung nach nicht ausgeschlossen werden, dass sein Mandant in Panik gehandelt hatte und die Bluttat nicht vorsätzlich geplant hatte.

Das Urteil wird am kommenden Dienstag, den 21. März erwartet.