Covid-19, Coronavirus, Intensivstation, Krankenhaus, Klinik, Pflege, © Waltraud Grubitzsch - dpa-Zentralbild / dpa

Bisher nur wenige Bußgelder wegen Pflege-Impfpflicht – Land hakt nach

Schon seit Mitte März müssen Pflegekräfte einen Corona-Impfnachweis vorlegen, das wird nun genauer überprüft

Seit Mitte März 2022 benötigen Beschäftigte in Gesundheitsberufen wie der Pflege einen Impfnachweis gegen das Coronavirus, andernfals kann ihnen eine Freistellung drohen. Drei Monate nach Beginn der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht in den Seniorenheimen und Kliniken haben die Behörden im Südwesten erst wenige Bußgelder gegen ungeimpfte Pflegekräfte verhängt.

Jetzt möchte das Sozialministerium deshalb bei den zuständigen Gesundheitsämtern nachhaken und gegebenenfalls den Druck erhöhen. Eine Sprecherin des Ministeriums geht davon aus, dass im Laufe des Montags (20.06.2022) alle Rückmeldungen vorliegen dürften und dann ausgewertet werden.

Die meisten Verfahren hat bisher der Landkreis Calw eingeleitet. Nach über 80 Ermittlungen wurden dort bislang in 15 Fällen Bußgeldbescheide erlassen. Die Betroffenen müssen dort 250 Euro zahlen und damit rechnen, dass sie unter Umständen bis zum Ende des Jahres nicht mehr mit Patienten arbeiten dürfen oder sogar ganz von ihren Aufgaben entbunden werden.

In den meisten südbadischen Landkreisen haben die Gesundheitsämter entsprechende Fälle von ungeimpften Pflegekräften zwar gemeldet, doch meist sind hier die Verfahren noch nicht abgeschlossen, wie etwa im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald. Der genaue Stand, wie stark sich die Impfpflicht durchsetzen ließ, schwankt von Region zu Region sehr stark.

Landkreistag wegen Fachkräftemangel gegen bestehende Impfpflicht von Pflegekräften

Der Landkreistag geht davon aus, dass es dabei auch immer darauf ankomme, welche Konsequenzen Bußgelder und sonstige Verwaltungsmaßnahmen für die Versorgungssicherheit haben würden und ob das jeweilige Gesundheitsamt aktuell nicht mit anderen, noch dringenderen Aufgaben beschäftigt sei.

Landkreispräsident Joachim Walter befürchtet sogar, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht den Pflegenotstand im Land weiter verschärfen könnte und fordert dementsprechend eine Aussetzung dieser Regel.

Bis zum Ablauf einer zweiwöchigen Meldefrist Ende März wurden den Behörden nach Angaben des Sozialministeriums rund 32 000 ungeimpfte Beschäftigte gemeldet. Neuere Zahlen soll die neue Umfrage bringen. Die Gesundheitsämter sollen dabei jeden Fall einzeln überprüfen und zunächst versuchen, die Betroffenen von der Maßnahme zu überzeugen, anstatt direkt Bußgelder und andere Maßnahmen zu verhängen.

(fw) / dpa