Bisher neun Masernfälle bei den Gesundheitsämtern in Südbaden gemeldet

Erste Behörden rufen inzwischen zu einer Schutzimpfung auf

In Südbaden sind bei ersten Patienten wieder die Masern ausgebrochen. Neben einem Fall an der Abt-Columban-Schule in Münstertal haben Ärzte den Gesundheitsämtern in Südbaden inzwischen acht weitere Fälle gemeldet.

Zuständig für die Erfassung einer möglichen Ausbreitung und die Steuerung von Gegenmaßnahmen sind dabei jeweils die Landratsämter. Im Ortenaukreis gibt es hier schon sieben Meldungen. Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald sind es in diesem Jahr bisher zwei Masernfälle. In der Gegend um Emmendingen, Lörrach und Waldshut sind bis jetzt noch keine bestätigten Erkrankungen bekannt.

Bisher neun nachgewiesene Fälle bei den Behörden gemeldet

Masern sind extrem ansteckend und können ernsthafte Komplikationen mit sich bringen. Die Infektion ist deshalb eigentlich auch meldepflichtig. Trotzdem könnte die Dunkelziffer und auch die Zahl der Verdachtsfälle immer noch höher liegen. Außerdem entwickeln die meisten Betroffenen erst nach mehreren Tagen Inkubationszeit die ersten Beschwerden.

Die Viren werden beim Husten, Niesen oder Sprechen von Mensch zu Mensch übertragen. Sie beginnen mit grippeähnlichen Symptomen wie Schnupfen, Fieber und Husten. Es folgt der typische rote Hautausschlag nach ein paar Tagen.

Masern schwächen außerdem das Immunsystem. Dadurch können andere Erreger Krankheiten wie Lungenentzündung, Bronchitis oder Mittelohrentzündung hervorrufen. Auch Gehirnentzündungen sind möglich. Folgen können Lähmungen und geistige Behinderungen sein. In seltenen Fällen kommt es zu einer sogenannten SSPE (subakute sklerosierende Panenzephalitis). Diese Entzündung des Gehirns und des Nervensystems verläuft immer tödlich.

Selbstschutz und Herdenschutz

Jeder, der die Infektion noch nicht durchgemacht hat oder nicht ausreichend geimpft ist, gilt als besonders gefährdet. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt deshalb seit dem Jahr 2010 eine einmalige Impfung für Erwachsene – und zwar für alle Jahrgänge nach 1970, bei denen der Impfstatus unklar ist. Das gilt auch für alle, die als Kind nur eine der beiden empfohlenen Impfdosen bekommen hat.

Die Impfung dient dabei nicht nur zum eigenen Schutz, sondern soll gleichzeitig auch verhindern, dass sich unbewusst andere Menschen anstecken. Das Prinzip des so genannten "Herdenschutzes" zielt dabei vor allem auf besonders kleine Kinder oder immungeschwächte oder bestimmte alte Menschen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen keine Schutzimpfung möglich ist.

(jk)