Bessere Hilfe für suchtkranke Menschen

Suchtkranke Menschen in Baden-Württemberg  sollen leichter Drogenersatzmittel erhalten können. Nach einer Vereinbarung der gesetzlichen Krankenkassen wird künftig der sogenannte Sichtbezug – also die Einnahme von Substitutionsmitteln unter fachlicher Aufsicht – beim Apotheker vergütet. Damit stehen den Kranken neben den niedergelassenen Ärzten auch mehr Apotheker als Anlaufstellen zur Verfügung.