Auf die betrunkenen Kunden und den Angestellten kommen jetzt teils empfindliche Bußgelder zu
Ein offensichtlich feucht-fröhlicher Abend mit Gästen ist einem Barmitarbeiter aus Grenzach-Wyhlen am Wochenende teuer zu stehen gekommen. Polizisten hatten die Bar im Stadtteil Grenzach am Samstag (24.04.2021) kontrolliert und sind dabei im Gebäude auf mehrere Personen gestoßen, obwohl die Corona-Verordnung für die Gastronomie aktuell nur Angebote zum Mitnehmen erlaubt.
Trotz der Androhung, die verschlossene Eingangstür notfalls gewaltsam zu öffnen, machte keiner von ihnen den Beamten auf. Ein Schlüsseldienst musste ausrücken und den Kontrolleuren den Weg freimachen. Drinnen sind die Polizeikräfte nicht nur auf einen Angestellten, sondern auch auf drei Gäste getroffen. Zwei von ihnen hatten sich in einem Kühlraum versteckt. Alle Beteiligten waren deutlich betrunken, teils sogar deutlich über zwei Promille, wie ein Alkoholtest ergab.
Nach der Feststellung der Personalien haben die Polizisten den Kunden einen Platzverweis erteilt. Auf sie kommt jetzt eine Geldstrafe von mehreren hundert Euro zu. Für den Betreiber der Bar wird das unerlaubte Öffnen eine vierstellige Summe nach sich ziehen. Außerdem soll er für den Einsatz des Schlüsseldienstes aufkommen.
(fw)