Unfall, Polizei, Blaulicht, © Carsten Rehder - dpa (Symbolbild)

Autofahrer muss sich nach tödlichem Unfall auf der A5 vor Gericht verantworten

Er soll mit seinem Fahrzeug einen Motorradfahrer zunächst gestreift und dann zu Fall gebracht haben, so der Vorwurf

Weil er unter Verdacht steht, einen tödlichen Unfall auf der A5 bei Freiburg verursacht zu haben, muss sich ein 70 Jahre alter Autofahrer am Montagmorgen (13.12.2021) vor dem Amtsgericht in Emmendingen verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 70-Jährigen vor, dass er im Juni 2020 bei zähfließendem Verkehr zwischen den Anschlussstellen Freiburg-Nord und Teningen mehrfach die Fahrspur gewechselt haben und dabei immer wieder in die Nähe einer Gruppe Motorradfahrer gekommen sein soll.

Einen Biker habe der Angeklagte zunächst leicht berührt, weshalb dieser habe ausweichen und leicht beschleunigen müssen, so die Anklage. Im weiteren Verlauf soll der Autofahrer dann allerdings so mit dem Motorradfahrer zusammengestoßen sein, dass dieser gestürzt ist. Nach Angaben der Ermittler war der Verunfallte rund zwei Monate später seinen Verletzungen im Krankenhaus erlegen.

Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb Anklage wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs erhoben. Das Amtsgericht hat zunächst nur einen einzelnen Verhandlungstag angesetzt, mit einem Urteil wäre damit unter Umständen schon im Laufe des Nachmittags zu rechnen.

dpa / (fw)