Rheintalbahn, Schienen, Gleise, Gundelfingen, © baden.fm (Symbolbild)

Ausbau Rheintalbahn: Ende der Einwendungsfrist für den Abschnitt von Freiburg bis Schallstadt

Es gab deutlich weniger Einwendungen als bei der ersten Anhörung im Jahr 2009

Der Ausbau der Rheintalbahn kommt ein Stückchen weiter. Am 28. August ist die Einwendungsfrist für den Planfeststellungsabschnitt von Freiburg bis Schallstadt abgelaufen. Neben der Stadt Freiburg und den ebenfalls betroffenen Gemeinden March, Schallstadt und Umkirch haben rund 1700 Privatleute Einwendungen gegen die Pläne der Deutschen Bahn erhoben und ihre Forderungen in das Verfahren eingebracht.

Während die Schweiz mit der Einweihung des Ceneri-Basistunnel am Freitag (04.09.2020) das Schweizer Mega-Bahnprojekt Neue Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) abgeschlossen haben, verzögert sich der Ausbau der Rheintalstrecke in Deutschland immer weiter. Ende August ist die Einwendungsfrist für den Planfeststellungsabschnitt 8.2 abgelaufen. Mit 1700 Einwendungen sind es deutlich weniger als noch 2009. Das Regierungspräsidium Freiburg nimmt an, diese Abnahme kommt von der im Rahmen der Umplanung vorgenommenen Verbesserungen des Schallschutzes. So sind jetzt deutlich höhere Schallschutzwände und in einigen Bereichen Schallschutzgalerien sowie Schienenstegdämpfer vorgesehen. Durch diesen so genannten Vollschutz werden die zulässigen Grenzwerte im gesamten Abschnitt nicht überschritten.

Das Regierungspräsidium muss nun alle Argumente auswerten

Hauptthema der aktuellen Einwendungen sind nicht mehr der Eisenbahnbetrieb, sondern die konkrete Umsetzung der Baumaßnahme: Thematisiert werden insbesondere Wochenend- und Nachtarbeit, Baustellenzufahrten sowie Baulärm. Das Regierungspräsidium Freiburg wird jetzt alle vorgetragenen Argumente auswerten. Als nächster Verfahrensschritt steht dann der Erörterungstermin an. Bis wann mit diesem für den Abschnitt 8.2 zu rechnen sei, lasse sich allerdings derzeit aufgrund der Vielzahl der zu bearbeitenden Einwendungen und Stellungnahmen noch nicht abschätzen, so das RP in einer Mitteilung.

Der Abschnitt 8.2 ist Teil der Güterumfahrung Freiburg. Er hat eine Länge von rund 17 Kilometern und erstreckt sich entlang der A 5 zwischen der Gemeinde March und der Stadt Freiburg im Norden bis zur Gemeindegrenze zwischen Schallstadt und Bad Krozingen im Süden. Bestandteil der Planung ist auch der ca. 2200 Meter lange Mengener Tunnel. Die Strecke ist als Güterverkehrsstrecke geplant und für eine Höchstgeschwindigkeit von 160 Stundenkilometer ausgelegt.

(dk)