Supermarkt, Kasse, Einkaufen, Edeka, © Sebastian Gollnow - dpa (Symbolbild)

Arbeitsministerium will Kassenpersonal in den Läden besser schützen

Für die Mitarbeiter an den Supermarktkassen und anderen Geschäften ist es oft besonders schwierig, genügend Abstand einzuhalten

Um das Kassenpersonal in Baden-Württembergs Läden und Supermärkten noch besser vor einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus zu schützen, hat Landesarbeitsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) am Freitag (27.03.2020) neue Richtlinien für alle Händler bekannt gegeben. Sie orientiert sich an den Hygienestandards aus der Corona-Verordnung der Landesregierung, soll aber auch den Arbeitsalltag der betroffenen Mitarbeiter berücksichtigen. Die Ministerin sagte dazu:

Es ist mir sehr wichtig, Beschäftige an den Kassen wirkungsvoll zu schützen, denn sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag dazu, dass wir alle mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs versorgt sind.

Insgesamt empfiehlt die Landesbehörde allen Geschäftsbetreibern in ihren Läden auf sechs Punkte besonders genau zu achten:

  1. Die Kunden müssen vor Betreten des Marktes und durch Markierungen am Boden auf das möglichst konsequente Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zwischen den Menschen hingewiesen werden.
  2. Sofern verfügbar, sollen geeignete Trennvorrichtungen, zum Beispiel aus Plexiglas, zwischen Kassenpersonal und Kundschaft angebracht werden.
  3. Nach Möglichkeit soll auf Bezahlung mit Bargeld verzichtet werden.
  4. Sofern verfügbar, soll dem Kassenpersonal für die persönliche Hygiene die Handdesinfektion am Arbeitsplatz und die Desinfektion der häufig berührten Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände ermöglicht werden.
  5. Beschäftigte mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf einer Erkrankung mit dem Corona-Virus sollen möglichst nicht für Kassierarbeiten eingesetzt werden.
  6. Für die Beschäftigung von Schwangeren an Kassenarbeitsplätzen wird auf besondere Regelungen in einem im Internet verfügbaren Merkblatt ausdrücklich hingewiesen.

Die großen Supermarktketten haben die meisten dieser Punkte schon in der vergangenen Woche oder davor eigenständig umgesetzt. Nun sollen die Kassenbereiche aller anderen Geschäfte, die noch geöffnet sind, nachziehen.

Hoffmeister-Kraut appelliert dabei eindringlich an das Verantwortungsbewusstsein der Arbeitgeber und ihre Pflicht zur Gefahrenabwehr: Nicht alle Maßnahmen seien sofort ohne Probleme in jedem Laden umsetzbar, trotzdem gehe es darum die Ansteckungsgefahr für alle Mitarbeiter und Kunden so gut es nur geht zu reduzieren.

(fw)

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