Arbeitnehmer dürfen fünf Tage für Fortbildungen frei bekommen

Ab Mittwoch haben Arbeitnehmer in Südbaden gesetzlichen Anspruch darauf, pro Jahr fünf zusätzliche Tage zu Weiterbildungszwecken von ihrer Arbeit freigestellt zu werden. In dieser Zeit können sie sich politisch und beruflich weiterbilden, oder aber Qualifikationen für Ehrenämter erwerben. Ver.di begrüßte das sogenannte Bildungszeitgesetz. Gelten sollen aber nur Weiterbildungen, die auch von einer staatlich anerkannten Bildungseinrichtung angeboten werden.